Alkohol in Automatenshops Verwaltungsgerichtshof bestätigt Linie der Stadt Linz
Ein aktuelles Judikat des Verwaltungsgerichtshofes bringt klare rechtliche Verhältnisse beim Verkauf von Alkohol über Selbstbedienungsautomaten in sogenannten Automatenshops. Der Verwaltungsgerichtshof stellt fest: Ein Raum, der ausschließlich mit Automaten ausgestattet ist und in dem kein Personal anwesend ist, gilt nicht als „Betriebsraum“ im Sinne der Gewerbeordnung. Damit ist der Verkauf alkoholischer Getränke über solche Automaten verboten.
„Die Stadt Linz hat bereits bisher die Rechtsauffassung vertreten, dass Alkoholverkauf in personalfreien Automatenshops nicht zulässig ist. Der Verwaltungsgerichtshof bestätigt diese Linie nun eindeutig. Gerade beim Schutz von Kindern und Jugendlichen braucht es klare Regeln und eine konsequente Durchsetzung. Der einfache Zugang zu Alkohol rund um die Uhr über unbeaufsichtigte Automaten ist mit wirksamem Jugendschutz nicht vereinbar. Unser Ziel ist klar: Automatenshops in Linz sollen alkoholfrei werden. Diese Entscheidung ist ein wichtiger Schritt für mehr Jugendschutz und Sicherheit in unserer Stadt“, erklärt Bürgermeister Dietmar Prammer.
Bisher war die Rechtslage umstritten. Das hat den Behörden ein konsequentes Vorgehen erschwert. Mit dem nun vorliegenden Erkenntnis ist klargestellt: Der Alkoholverkauf über Selbstbedienungsautomaten in frei zugänglichen Automatenshops ist generell verboten, nicht nur gegenüber Jugendlichen. Verstöße können Verwaltungsstrafen von bis zu 2.180 Euro nach sich ziehen.
„Klare Regeln und konsequente Kontrollen sind wichtige Voraussetzungen für ein sicheres Linz. Der Schutz unserer Kinder und Jugendlichen hat für uns oberste Priorität. Alkohol darf nicht rund um die Uhr und ohne jede persönliche Kontrolle verfügbar sein. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes bestätigt, dass die Stadt Linz mit ihrem bisherigen Vorgehen auf dem richtigen Weg ist. Deshalb werden wir weiterhin entschlossen gegen Alkohol in Automatenshops vorgehen und den Jugendschutz konsequent durchsetzen“, betont Sicherheitsstadtrat Dr. Michael Raml.
Die Stadt Linz ist bereits bisher konsequent gegen Alkohol in Automatenshops vorgegangen. Auf Grundlage von Anzeigen des Erhebungsdienstes laufen schon mehrere Verwaltungsstrafverfahren. Fünf Verfahren sind derzeit beim Oö. Landesverwaltungsgericht anhängig. In fünf weiteren Fällen liegen bereits Strafverfügungen vor, gegen die Einspruch erhoben wurde. Außerdem werden zu zwei neu hinzugekommenen Automatenshops derzeit Anzeigen vorbereitet.
Durch die klare Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes können die laufenden Verfahren nun zügig weitergeführt werden. Die Stadt Linz wird Automatenshops im gesamten Stadtgebiet weiterhin gezielt kontrollieren und entsprechend dagegen vorgehen.