Voranschlag 2020 und 2021

Der Voranschlag einer Gebietskörperschaft ist eine Zusammenstellung der im betreffenden Finanzjahr (Haushaltsjahr, Verwaltungsjahr, Rechnungsjahr) voraussichtlich fällig werdenden haushaltsmäßigen Ein- und Auszahlungen  sowie Erträge und Aufwendungen. 

Der Voranschlag ist die bindende Grundlage für die Vollziehung der Mittelverwendungen und Mittelaufbringungen im Finanzierungshaushalt durch die Verwaltung.

Für Dritte begründet der Voranschlag weder Rechte noch Pflichten. Die Verwendung des Begriffes "Voranschlag" dient nicht nur der Einheitlichkeit der Bezeichnung, sondern drückt auch das Prinzip "Vorherigkeit" aus. 
Der Voranschlag wird nach den geltenden Bestimmungen der Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen erstellt, mit der Form und Gliederung der Voranschläge und Rechnungsabschlüsse der Länder, der Gemeinden und Gemeindeverbände geregelt werden (Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung - "VRV"). Mit 1.1.2020 tritt die „VRV 2015“ in Kraft, daraus ergeben sich im Vergleich zu den Vorjahren strukturelle und inhaltliche Anpassungen.

Die Gemeinden sind auf Grund der Bestimmungen in den Gemeindeordnungen verpflichtet, unbeschadet der über das Finanzjahr hinausreichenden Planung für jedes Jahr einen Voranschlag aufzustellen. Für 2020 und 2021 wurde erstmalig ein Doppelbudget erstellt.

Erläuterungen zum Voranschlag 2020 und 2021

Vielen Dank für Ihr Interesse am Voranschlag 2020 und 2021 der Stadt Linz. Um Ihnen die Lektüre des Zahlenwerks zu erleichtern, haben wir Kernpunkte des Budgets und wichtige Fachbegriffe erläutert.

Erläuterungen zum Voranschlag 2020 und 2021 

Dokumente zum Voranschlag 2020 / 2021

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