Ausnahmegenehmigung von Verkehrsverboten und -geboten
Für Ausnahmegenehmigungen von Fußgängerzonen, Ladezonen und Parkverboten, Fahrverboten, Gewichtsbeschränkungen u.ä. können Sie einen formlosen Antrag gemäß § 45 Straßenverkehrsordnung einbringen.
Gesetzliche Voraussetzungen:
- erhebliches persönliches Interesse (zB wegen einer schweren Körperbehinderung) oder
- erhebliches wirtschaftliches Interesse (zB leicht verderbliche Lebensmittel) oder
- wenn sich die dem*der Antragsteller*in gesetzlich oder sonst obliegenden Aufgaben anders nicht oder nur mit besonderen Erschwernissen durchführen ließen und
- weder eine wesentliche Beeinträchtigung von Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs, noch wesentliche schädliche Einwirkungen auf die Bevölkerung oder die Umwelt durch Lärm, Geruch oder Schadstoffe zu erwarten sind.
Die Erteilung der Ausnahmebewilligung erfolgt grundsätzlich für höchstens zwei Jahre.