Ausnahmegenehmigung von Verkehrsverboten und -geboten

Für Ausnahmegenehmigungen von Fußgängerzonen, Ladezonen und Parkverboten, Fahrverboten, Gewichtsbeschränkungen u.ä. können Sie einen formlosen Antrag gemäß § 45 Straßenverkehrsordnung einbringen.

Gesetzliche Voraussetzungen:

  • erhebliches persönliches Interesse (zB wegen einer schweren Körperbehinderung) oder
  • erhebliches wirtschaftliches Interesse (zB leicht verderbliche Lebensmittel) oder
  • wenn sich die dem*der Antragsteller*in gesetzlich oder sonst obliegenden Aufgaben anders nicht oder nur mit besonderen Erschwernissen durchführen ließen und
  • weder eine wesentliche Beeinträchtigung von Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs, noch wesentliche schädliche Einwirkungen auf die Bevölkerung oder die Umwelt durch Lärm, Geruch oder Schadstoffe zu erwarten sind.

Die Erteilung der Ausnahmebewilligung erfolgt grundsätzlich für höchstens zwei Jahre.

Kontakte

  • Bau- und Bezirksverwaltung

    Hauptstraße 1 - 5, 4041 Linz +43 732 7070 E-Mail Adresse: bbv@mag.linz.at


    Parteienverkehr auch ohne Terminvereinbarung: Montag 8 bis 12:30 und 14 bis 18 Uhr, Dienstag bis Freitag von 8 bis 12:30 Uhr.
    Außerhalb der Parteienverkehrszeiten können Termine vereinbart werden.
    Wir empfehlen auch während der Parteienverkehrszeiten eine Terminvereinbarung, um Wartezeiten zu vermeiden
    Schließtage: 24. und 31.12.
  • Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus

    Wegen Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus kann es zu Verzögerungen kommen. Bitte kommen Sie rechtzeitig zu Ihrem Termin.

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