Ausnahmegenehmigung von Verkehrsverboten und -geboten

Wenn Sie ein erhebliches persönliches (z.B. wegen einer schweren Körperbehinderung) oder wirtschaftliches Interesse an einer Ausnahme von Verkehrsverboten oder Verkehrsgeboten nachweisen können und keine wesentlichen Einschränkungen der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs entstehen, können Sie einen formlosen Antrag auf Ausnahmegenehmigung gemäß § 45 Straßenverkehrsordnung stellen.

Beispiele für Ausnahmen gemäß § 45 StVO sind:

  • das Befahren der Fußgängerzone
  • Ausnahmen von Ladezonen und Parkverboten
  • Ausnahmen von Fahrverboten, Gewichtsbeschränkungen u.ä.

Kontakte

  • Geschäftsbereich Bau- und Bezirksverwaltung

    Hauptstraße 1 - 5, 4041 Linz +43 732 7070 E-Mail Adresse: bbv@mag.linz.at


    Parteienverkehr auch ohne Terminvereinbarung: Montag 8 bis 12:30 und 14 bis 18 Uhr, Dienstag bis Freitag von 8 bis 12:30 Uhr.
    Außerhalb der Parteienverkehrszeiten können Termine vereinbart werden.
    Wir empfehlen auch während der Parteienverkehrszeiten eine Terminvereinbarung, um Wartezeiten zu vermeiden
    Schließtage: 24. und 31.12.
  • Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus

    Wegen Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus kann es zu Verzögerungen kommen. Bitte kommen Sie rechtzeitig zu Ihrem Termin.

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