Haltung von Wildtieren
Wildtiere stellen im Hinblick auf Klima, Ernährung, Bewegungsbedürfnis oder Sozialverhalten besondere Ansprüche an die Haltung.
Sie dürfen daher nur bei Einhaltung der vorgeschriebenen Voraussetzungen auf Grund einer Anzeige der Wildtierhaltung bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde des Ortes gehalten werden.
Zuständigkeit:
Die Wildtierhaltung in Linz können Sie online anzeigen. Bei der Online-Anzeige wird Ihnen eine automatisch erzeugte Bestätigung über die Wildtier-Meldung via e-mail zugesandt. Auskünfte dazu gibt der Geschäftsbereich Gesundheit und Sport/Abteilung Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen.
Frist:
Diese Anzeige ist binnen zwei Wochen vorzunehmen.
Anzeigepflichtige Wildtiere sind:
- alle Wildtierarten der Säugetiere (Mammalia), ausgenommen Schalenwild, Bison (Bison bison) und Streifenhörnchen (Tamias Subspezies),
- alle Wildtierarten der Vögel (Aves), ausgenommen Arten der Unzertrennlichen (Agapornis spp.), der Plattschweifsittiche (Platycercidae), Wellensittiche (Melopsittacus undulatus), Nymphensittiche (Nymphicus hollandicus), Prachtfinken (Estrilidae) und der Chinesische Sonnenvogel (Leiothrix lutea), die Chinesische Zwergwachtel (Coturnix chinesis) sowie das Diamanttäubchen (Geopelia cuneata),
- alle Arten der Reptilien (Reptilia),
- alle Arten der Lurche (Amphibia),
- Fische, die in Freiheit mehr als 1 m lang werden.
Hinweis: Gefährliche Tiere (beispielsweise giftige) benötigen eine zusätzliche Bewilligung nach dem oberösterreichischen Polizeistrafgesetz.
Nach den gesetzlichen Vorschriften hat die Anzeige der Wildtierhaltung zu enthalten:
- Name und Anschrift des Halters
- Art und Höchstzahl der gehaltenen Tiere
- Ort der Haltung
- weitere Angaben, die zur Beurteilung durch die Behörde erforderlich sind.
Ausgenommen von der Anzeigepflicht sind, da sie anderen Genehmigungspflichten unterliegen:
- Zoos
- Tierheime
- Zoofachhandlungen
Formulare und Onlinedienste zu diesem Thema
- Anzeige von Wildtierhaltung