Solaranlagenförderung für Häuser bis zu drei Wohnungen
Der Einbau einer Solaranlage zur Warmwasserbereitung und/oder Heizungsergänzung wird in Abhängigkeit von der Leistung der Solaranlage gefördert.
Empfehlung für Anlagen, die nicht direkt in die Dachfläche integriert werden können:
In diesem Fall bitten wir Sie, vor der Installation der Anlage das städtische Ortsbildservice zu kontaktieren (Tel. 7070 DW 3181), um eventuelle Optimierungsmöglichkeiten für Ihre geplante Solaranlage im Hinblick auf den Schutz des Ortsbildes zu besprechen.
Voraussetzungen für die Förderung:
- Solaranlage muss in Linz installiert sein
- Eingereichte Rechnungen dürfen nicht älter als 1 Jahr sein
Vorgangsweise:
- Antrag mit untenstehendem Formular herunterladen
- Die weitere Vorgangsweise ist in den Erläuterungen im Förderformular beschrieben
Förderhöhe:
- 360 Euro für die Installation der Anlage
- 110 Euro pro Quadratmeter Kollektorfläche = (Lichteintrittsfläche, Aperturfläche)
- 1.900 Euro Förderung zur Versorgung einzelner Haushalte stellen jedoch die Obergrenze dar.
Die Förderung erfolgt in Form eines einmaligen Zuschusses.
Solaranlagen im Nicht Wohnbereich:
Aktuelle Förderaktionen siehe unter "Weiterführende Links"
Förderungsrichtlinien
- Allgemeine Förderungsrichtlinie (PDF, 120kB) (neues Fenster)
- Spezielle Förderungsrichtlinien für Umweltschutz- und Energiesparmaßnahmen (PDF, 224kB) (neues Fenster)
Formulare und Onlinedienste zu diesem Thema
- Solaranlage für Häuser bis zu drei Wohnungen (privat) - Förderungsansuchen