Wärmepumpen
Die Stadt Linz fördert in Kooperation mit der Linz AG die Errichtung von effizienten Wärmepumpenanlagen. Maßgeblich für die Förderung ist die tatsächlich im Betrieb gemessene Jahresarbeitszahl.
Vorgangsweise:
- Antrag mit nachstehendem Formular herunterladen
- Anlage installieren
- Förderungsantrag inklusive Beilagen an
Magistrat Linz
Planung, Technik und Umwelt - Umweltmanagement
Hauptstraße 1-5, 4020 Linz
senden. - Näheres zu den erforderlichen Unterlagen bzw. zur Abwicklung der Förderung entnehmen Sie bitte den Erläuterungen des Förderformulars.
Förderhöhe:
Die Förderhöhe richtet sich nach der tatsächlich im Betrieb gemessenen Jahresarbeitszahl. Je höher die Jahresarbeitszahl, also je effizienter die Wärmepumpenanlage, desto höher die Förderung. Nähere Informationen finden Sie im Förderformular bei den Erläuterungen.
Folgende Höchstgrenzen gelten für die Förderung von Wärmepumpen für Heizzwecke, auch in Kombination mit Warmwasserbereitung:
- 1.675 Euro für Anlagen mit Einbindung in die Warmwasserbereitung
- 2.050 Euro für Anlagen ohne Einbindung in die Warmwasserbereitung
Für Wärmepumpenanlagen, die nur der Warmwasserbereitung dienen, wird ein nicht rückzahlbarer Pauschalzuschuss von 360 Euro gewährt.
Förderungsrichtlinien
- Allgemeine Förderungsrichtlinie der Stadt Linz (PDF, 66kB) (neues Fenster)
- Spezielle Förderungsrichtlinien für Umweltschutz- und Energiesparmaßnahmen (PDF, 224kB) (neues Fenster)
Formulare und Onlinedienste zu diesem Thema
- Wärmepumpe (Firmen, Organisationen) - Förderansuchen
- Wärmepumpe (Privatpersonen) - Förderansuchen