Ganztagsschulen - Antrag auf Aufnahme
Die Tarife der städtischen Ganztagsschulen werden auf Basis von Gemeinderatsbeschlüssen festgesetzt.
Besuchsgebühr:
Grundlage für die Berechnung ist die Höhe des Haushaltsbruttoeinkommens abzüglich des Familienabsetzbetrages. Der Familienabsetzbetrag beträgt bei einem Haushalt mit einem Kind € 1.568,00 und zusätzlich € 130,00 für jedes weitere Kind. Aus der sich daraus ergebenden Bemessungsgrundlage wird der Tarif wie folgt festgesetzt:
Die Besuchsgebühr besteht aus einen Grundtarif und einem Tagestarif, der sich nach der Anzahl der Besuchstage richtet.
Der Grundtarif beträgt 2 % der Bemessungsgrundlage bei einer Betreuung bis 16 Uhr. Wird eine längere Betreuung angeboten, erhöht sich die Grundgebühr um 0,5 % der Bemessungsgrundlage pro Stunde.
Der Tagestarif beträgt 0,1 % der Bemessungsgrundlage pro Tag, wobei pro Monat mindestens 10 Betreuungstage in Anspruch genommen werden müssen.
Die Obergrenze für die Bemessungsgrundlage liegt bei derzeit € 2.615,00.
Aufnahme von Nicht-Linzer-Kindern:
Für Nicht-Linzer-Kinder wird jedenfalls bei der Berechnung eine Bemessungsgrundlage von € 2.615,00 zugrunde gelegt.
Essensbeitrag:
Der Essensbeitrag wird ebenfalls auf Basis des Haushaltsbruttoeinkommens errechnet und beträgt:
- Bei 5 Besuchstagen pro Woche 1,5 % des Haushaltsbruttoeinkommens, mindestens jedoch € 24,22 und maximal € 82,57.
- Bei 4 Besuchstagen pro Woche 1,3 % des Haushaltsbruttoeinkommens, mindestens jedoch € 20,92 und maximal € 69,37.
- Bei 3 Besuchstagen pro Woche 1,2 % des Haushaltsbruttoeinkommens, mindestens jedoch € 16,51 und maximal € 60,55.
- Bei 2 Besuchstagen pro Woche 1 % des Haushaltsbruttoeinkommens, mindestens jedoch € 12,11 und maximal € 51,74.
Zur Entlastung von Mehr-Kind-Familien (zwei oder mehr Kinder in einer städtischen Betreuungseinrichtung) ist eine Geschwisterregelung vorgesehen. Für das zweite Kind beträgt der Essensbeitrag 80 % bzw. für jedes weitere Kind 70 %.
Die Besuchsgebühr und der Essensbeitrag werden gemeinsam neunmal jährlich vorgeschrieben. Der Betreuungsbeitrag sowie der Mindest- und Höchstbeitrag beim Essen werden einmal jährlich (März) nach dem Verbraucherpreisindex angepasst..
Die Formulare müssen in der zuständigen Schule abgegeben werden.
Formulare und Onlinedienste zu diesem Thema
- Aufnahme in die MS 18 oder VS 33
- Aufnahme in eine Ganztagsschule (mit Ausnahme der MS 18 und VS 33)