Privathaushaltsbestätigung
Die Haushaltsbestätigung weist nach, welche Personen zu einem bestimmten Zeitpunkt in einem gemeinsamen Haushalt gemeldet sind. Sie wird von manchen Behörden und Institutionen (z. B. Versicherungen) verlangt. Die Ausstellung einer Privathaushaltsbestätigung erfolgt auf Antrag aller an einer Unterkunft angemeldeten Menschen durch die örtlich zuständige Meldebehörde aus den Daten des lokalen Melderegisters.
Sie kann persönlich oder schriftlich beantragt werden. Persönliche Anträge werden im BürgerInnen-Service Center im Neuen Rathaus, im Service Center Wissensturm oder in den unten angeführten Stadtbibliotheken bearbeitet. Schriftliche Anträge per Post bearbeitet der Geschäftsbereich BürgerInnen-Angelegenheiten, Abteilung Pass-, Melde- und Wahlservice im Neuen Rathaus.
Notwendige Unterlagen
- vollständig ausgefülltes und von allen in diesem Haushalt (egal ob mit Haupt- oder Nebenwohnsitz) gemeldeten AntragstellerInnen unterschriebenes Antragsformular (für Minderjährige unterschreibt der/die Erziehungsberechtigte)
- Amtlicher Lichtbildausweis vom/von der (vorsprechenden) AntragstellerIn
Kosten
- 16,40 Euro (2,10 Euro Bundesverwaltungsabgabe + 14,30 Euro Eingabegebühr)
- Sofern alle im gemeinsamen Haushalt gemeldeten volljährigen Personen zusammen den Antrag mündlich (ohne Abgabe des Formulars) stellen, entfällt die Eingabegebühr
- zusätzlich 14,30 Euro Zeugnisgebühr (entfällt, wenn die Privathaushaltsbestätigung an eine bestimmte Person - ausgenommen AntragstellerIn selbst - oder Behörde gerichtet wird)
- Privathaushaltsbestätigungen, die im Zusammenhang mit erforderlichen Maßnahmen zur Bewältigung der Covid_19-Pandemie beantragt werden, sind bis 31.12.2020 von den Gebühren und Verwaltungsababen befreit
Formulare und Onlinedienste zu diesem Thema
- Privathaushaltsbestätigung - Antrag