Privathaushaltsbestätigung
Die Haushaltsbestätigung weist nach, welche Personen zu einem bestimmten Zeitpunkt in einem gemeinsamen Haushalt gemeldet sind. Sie wird von manchen Behörden und Institutionen (z. B. Versicherungen) verlangt. Die Ausstellung einer Privathaushaltsbestätigung erfolgt auf Antrag aller an einer Unterkunft angemeldeten Menschen durch die örtlich zuständige Meldebehörde aus den Daten des lokalen Melderegisters.
Sie kann persönlich im BürgerInnen-Service im Neuen Rathaus und in den unten angeführten Stadtbibliotheken oder per Post (nicht per Mail oder Fax) im Geschäftsbereich BürgerInnen-Angelegenheiten, Abteilung Pass-, Melde- und Wahlservice im Neuen Rathaus beantragt werden. Bei Übermittlung der Originalunterlagen per Post empfiehlt sich eine eingeschriebene Zusendung. Die Rücksendung erfolgt in jedem Fall zu eigenen Handen (Rsa).
Notwendige Unterlagen:
- vollständig ausgefülltes und von allen in diesem Haushalt (egal ob mit Haupt- oder Nebenwohnsitz) gemeldeten AntragstellerInnen unterschriebenes Antragsformular (für Minderjährige unterschreibt der/die Erziehungsberechtigte)
- Amtlicher Lichtbildausweis vom/von der (vorsprechenden) AntragstellerIn
Formulare und Onlinedienste zu diesem Thema
- Privathaushaltsbestätigung - Antrag