Sozialfonds für Linzer*innen mit einmaliger Notlage

Die Stadt Linz unterstützt über den Sozialfonds einmalig Linzer*innen, die in eine Notlage geraten sind.

Hinweis

Es handelt sich dabei um eine freiwillige Leistung der Stadt Linz und es besteht kein Rechtsanspruch.

Zielgruppe

Linzer Bürger*innen, die sich aufgrund persönlicher oder familiärer Verhältnisse in einer außergewöhnlichen Notlage befinden.

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Linz
  • Legaler Aufenthalt
  • Geringes Einkommen
  • alle anderen Hilfsmöglichkeiten wurden ausgeschöpft (Hilfe in besonderen Lebenslagen, Caritas, diverse private Einrichtungen)
  • Beratungskontext zum Geschäftsbereich Soziales, Jugend und Familie muss gegeben sein

Vorgangsweise für die Einreichung

Voraussetzung für die Einreichung eines Antrages ist, dass es einen Beratungskontakt
zum Geschäftsbereich Soziales, Jugend und Familie gibt. Der Antrag wird bei der jeweiligen Kontaktperson abgegeben.

 

Formulare und Onlinedienste zu diesem Thema

Kontakte

  • Geschäftsbereich Soziales, Jugend und Familie

    Hauptstraße 1-5, 4041 Linz +43 732 7070 2781, 2782, 2783, 2787, 2788, 2790 E-Mail Adresse: sjf@mag.linz.at


    Termin ohne Voranmeldung: Dienstag 8 bis 12:30 Uhr; sonst nach vorheriger Terminvereinbarung
  • Informationen zum Coronavirus

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