Energiemonitoring
Was wird gefördert
In Kooperation mit der Linz AG fördert die Stadt Linz für Betriebe, Vereine, Institutionen etc. die Installation eines Energiemonitorings.
Fördervoraussetzung:
- Das Objekt, bei dem ein Energiemonitoring installiert wird, muss im Stadtgebiet von Linz liegen.
- Es muss mindestens für einen Energieträger (Fernwärme, Gas, Strom) ein Monitoring durchgeführt werden.
- Die Verbräuche müssen durch das Monitoringsystem kontinuierlich aufgezeichnet und für jeden Energieträger grafisch dargestellt werden können.
- Durch das Monitoringsystem müssen regelmäßige Auswertung und Berichtslegungen möglich sein.
Vorgangsweise:
- Antrag mit untenstehendem Formular herunterladen
- Förderungsantrag inklusive Beilagen an
Magistrat
Planung, Technik und Umwelt - Stadtklimatologie und Umwelt
Hauptstraße 1-5, 4041 Linz
bzw. ptu.sku@mag.linz.at senden.
- Näheres zu den Förderbedingungen bzw. zur Abwicklung der Förderung entnehmen Sie bitte dem Merkblatt im Förderformular.
Förderhöhe:
- 20 % der Investitionskosten
- Die Förderhöhe ist mit 2.000,-- Euro begrenzt.
Förderungsrichtlinien
- Allgemeine Förderungsrichtlinie (PDF, 120kB) (neues Fenster)
- Spezielle Förderungsrichtlinien für Umweltschutz- und Energiesparmaßnahmen (PDF, 224kB) (neues Fenster)
Formulare und Onlinedienste zu diesem Thema
- Energiemonitoring (Firmen, Organisationen) - Förderansuchen