Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)

Das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 (UVP-G 2000) sieht für bestimmte Bauvorhaben eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vor. Eine UVP ist notwendig, wenn eine möglicherweise erhebliche Umweltauswirkung zu erwarten ist. Bei der UVP handelt es sich um eine Prüfung im Rahmen eines (konzentrierten) Genehmigungsverfahrens. Entscheidend für die Verpflichtung zur UVP sind Größe und Standort sowie Intensität des Umwelteingriffes des Projekts. Eine UVP-Pflicht kann –angesichts der Schadstoffbelastung der Linzer Luft – bereits bei Bauvorhaben mit plus 187 Stellplätzen (ggfls. auch mehr, je nach Gebiet) gegeben sein.

Aufgabe der UVP ist es unmittelbare und mittelbare Auswirkungen festzustellen, zu beschreiben und zu bewerten, welche ein Bauvorhaben hat oder haben kann. Wechselwirkungen mehrerer Auswirkungen untereinander sind miteinzubeziehen. Betrachtet wird die Auswirkung auf Menschen, biologische Vielfalt, Tiere, Pflanzen und deren Lebensräume, Flächen und Boden, Wasser, Luft und Klima, Landschaft und Sach- und Kulturgüter. Maßnahmen, durch welche schädliche, belästigende oder belastende Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt verhindert, verringert oder günstige Auswirkungen des Vorhabens vergrößert werden sind zu berücksichtigen.

Vorhaben, die einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen können, sind beispielsweise:

  • Abfallbehandlungsanlagen
  • Freizeitparks
  • Einkaufszentren
  • Städtebauvorhaben
  • Kraftwerke
  • Grundwasserentnahmen
  • Intensivtierhaltungen
  • Rodungen
  • Industrieanlagen (Papier- und Zellstofffabriken, Gießereien, Zementwerke etc.)

Behörden

Die Stadt Linz hat KEINE Zuständigkeit zur Durchführung von UVP-Verfahren.
Diese liegt beim Amt der Oö. Landesregierung oder auf ministerieller Ebene.

Rechtssicherheit:

In Zweifelsfällen können Sie als Projektant*in beim Amt der Oö. Landesregierung einen Feststellungsbescheid beantragen, ob für Ihr Projekt tatsächlich eine UVP-Pflicht besteht.


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