Amtsblatt Nummer 20 vom 23. Oktober 2006

Anlagen- und Bauamt

Kundmachung

betreffend Waldentwicklungsplan; Teilplan Linz-Land, Linz-Stadt; Allgemeine Einsichtnahme

Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft hat am 17. August 2006 dem Waldentwicklungsplan – Teilplan für die Bezirke Linz-Land, Linz-Stadt (1.Revision), L.E.3.1.10/0016-IV/4/2006 seine Zustimmung erteilt.

Diesen Plan hat der Magistrat der Landeshauptstadt Linz als Bezirksverwaltungsbehörde zur allgemeinen Einsichtnahme aufzulegen.

Jedermann kann daher im Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice Center, während der Kundendienstzeiten in den Plan Einsicht nehmen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 6 Forstgesetz 1975

Der Bürgermeister:   D o b u s c h   eh.

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