Ordentlicher Haushalt 2009

Ordentliche Einnahmen
sind jene Einnahmen, die sich aus der Tätigkeit der einzelnen Verwaltungszweige ergeben und nicht zu den außerordentlichen Einnahmen zählen. Es handelt sich in der Regel um Verwaltungseinnahmen einschließlich Gebühren, um allgemeine Deckungsmittel, zum Beispiel Steuereinnahmen und um Entnahmen aus Rücklagen, die nicht für einen außerordentlichen Bedarf angesammelt worden sind.
 
Ordentliche Ausgaben
sind die durch ordentliche Einnahmen gedeckten und daher im ordentlichen Voranschlag veranschlagte Ausgaben. Zu diesen gehören insbesondere Leistungen für Personal, die Ausgaben für Amts- und Kanzleierfordernisse, also die Verwaltungs- und Betriebsausgaben, und der Schuldendienst.

Zum Rechnungsabschluss 2009

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