Geschäftsordnung für die Ausschüsse (GOAu)

Die Geschäftsordnung für die Ausschüsse regelt im Wesentlichen die Konstituierung, die Einberufung sowie den Ablauf der Sitzungen von Gemeinderatsausschüssen.

Aus dem Inhalt:

  • Konstituierung
  • Einberufung
  • Sitzungsleitung
  • Gegenstände der Verhandlung (u.a. Vorlagen und Anträge)
  • Sonstige Teilnehmer an den Sitzungen
  • Bestimmungen betreffend den Sitzungsablauf
  • Verhandlungsschrift
  • Weiterleitung der Beschlüsse

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