Geschäftsordnung für die Ausschüsse (GOAu)
Die Geschäftsordnung für die Ausschüsse regelt im Wesentlichen die Konstituierung, die Einberufung sowie den Ablauf der Sitzungen von Gemeinderatsausschüssen.Aus dem Inhalt:
- Konstituierung
 - Einberufung
 - Sitzungsleitung
 - Gegenstände der Verhandlung (u.a. Vorlagen und Anträge)
 - Sonstige Teilnehmer an den Sitzungen
 - Bestimmungen betreffend den Sitzungsablauf
 - Verhandlungsschrift
 - Weiterleitung der Beschlüsse