Vorläufiger Rechnungsabschluss 2024 - öffentliche Einsicht
Der Rechnungsabschluss für das Jahr 2024 ist fertiggestellt und liegt im Neuen Rathaus, Zimmer Nr. 2033, in der Zeit vom 24. Juni bis 1. Juli 2025 während der Magistrats-Öffnungszeiten zur öffentlichen Einsicht auf und ist im Internet auf dieser Seite zugänglich.
Die Auflagefrist wird mit dem Hinweis kundgemacht, dass gemäß § 56 des Statutes für die Landeshauptstadt Linz aus 1992 der Gemeinderat schriftliche Einwendungen bei der Beratung des Rechnungsabschlusses in Erwägung zu ziehen hat.
Europäischer Stabilitäts- und Wachstumspakt bzw. Österreichischer Stabilitätspakt
Erläuterungen zum Rechnungsabschluss 2024
Durch den Beitritt zur Europäischen Union hat sich Österreich als Mitgliedsstaat verpflichtet, übermäßige öffentliche Defizite zu vermeiden. Diese Bestimmung wurde durch den „Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakt" (ESWP) weiter verschärft. Konkret ist geregelt, dass die Staaten die Höhe ihres jährlichen Haushaltsdefizits auf 3% ihres Bruttoinlandsproduktes (BIP) und ihren öffentlichen Schuldenstand auf 60% ihres Bruttoinlandsproduktes begrenzen müssen (Maastricht-Kriterien).
Im Jahr 2012 wurde der Österreichische Stabilitätspakt 2012 beschlossen, welcher unbefristet gelten wird.
Hintergrund für den Stabilitätspakt ist die Verpflichtung gegenüber der Europäischen Union, gesamtstaatlich ausgeglichene oder beinahe ausgeglichene Budgets zu erzielen.
Bund, Länder und Gemeinden haben für die Jahre 2012 bis 2016 maximale Defizitquoten für den Bund und die Länder und jeweils länderweise ausgeglichene Haushaltsergebnisse der Gemeinden vereinbart.
Ab dem Jahr 2017 sind die Haushalte von Bund, Ländern und Gemeinden über den Konjunkturzyklus grundsätzlich auszugleichen oder haben im Überschuss zu sein.
Ab dem Rechnungsjahr 2020 wurde aufgrund der Corona-Pandemie und der darauffolgenden Ukrainekrise und den dann vorliegenden Preissteigerungen, insbesondere im Energiebereich, der Euro-Stabilitätspakt und in weiterer Folge der Österreichische Stabilitätspakt bis 2023 ausgesetzt. Für das Jahr 2024 treten nunmehr der reformierte Euro-Stabilitätspakt, welcher weiterhin die bisherigen relevanten Schwellenwerte beinhaltet, sowie grundsätzlich der ‚alte‘ Österreichische Stabilitätspakt wieder in Kraft. Derzeit wird jedoch österreichweit in Zusammenarbeit der einzelnen Gebietskörperschaftsebenen intensiv an einer Novellierung des Österreichischen Stabilitätspaktes gearbeitet, welcher rückwirkend per 1.1.2025 in Kraft treten soll. Gleichzeitig soll der ÖStP 2012 rückwirkend, höchstwahrscheinlich auch schon für das Rechnungsjahr 2024, aufgehoben werden.