Aufzüge
Die Errichtung und wesentliche Änderung von Aufzügen ist nach dem Oberösterreichischen Aufzugsgesetz anzuzeigen.
Der vollständig ausgefüllten Anzeige sind folgende Unterlagen anzuschließen:
- ausreichende Beschreibung (technische Beschreibung, Plan, Skizze, zeichnerische Darstellung, etc.) des Aufzuges, aus der auch der genaue Standort - und der Zweck hervorgehen muss.
- ein Gutachten eines Aufzugsprüfers/einer Aufzugsprüferin (§ 13 O.ö. Aufzugsgesetz 1998).
Diese Unterlagen sind im Info-Center Bau und Gewerbe abzugeben.
Formulare und Onlinedienste zu diesem Thema
- Aufzug - Anzeige