Flächenwidmungs- und Bebauungsplan
Die Bebaubarkeit eines Grundstückes hängt in erster Linie von den Festlegungen des jeweiligen Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes ab.
Flächenwidmungs- und Bebauungspläne sind Verordnungen des Gemeinderates, die zudem in der Regel einer Genehmigung durch die Landesregierung als Aufsichtsbehörde bedürfen. Im Verordnungsverfahren selbst erfolgt meist eine öffentliche Planauflage sowie jeweils eine persönliche Verständigung sämtlicher von einer Änderung betroffenen Grundeigentümer*innen, dass alle, die ein berechtigtes Interesse nachweisen können, Anregungen oder Einwendungen vorbringen können.
Flächenwidmungs- und Bebauungspläne können geändert werden, wenn diese Änderungen den Planungszielen der Gemeinde nicht widersprechen, wobei auf Interessen Dritter möglichst Rücksicht zu nehmen ist. Sie müssen geändert werden, wenn die Rechtslage sich ändert oder wenn es das Gemeinwohl erfordert. Anregungen auf Änderungen können beim städtischen Geschäftsbereich Planung, Technik und Umwelt eingebracht werden.
Formulare zu diesem Thema
- Anregungen zu Flächenwidmungsplan- und Bebauungsplanänderungen