Flächenwidmungs- und Bebauungsplan

Die Bebaubarkeit eines Grundstückes hängt in erster Linie von den Festlegungen des jeweiligen Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes ab.

Flächenwidmungs- und Bebauungspläne sind Verordnungen des Gemeinderates, die zudem in der Regel einer Genehmigung durch die Landesregierung als Aufsichtsbehörde bedürfen. Im Verordnungsverfahren selbst erfolgt meist eine öffentliche Planauflage sowie jeweils eine persönliche Verständigung sämtlicher von einer Änderung betroffenen Grundeigentümer*innen, dass alle, die ein berechtigtes Interesse nachweisen können, Anregungen oder Einwendungen vorbringen können.

Flächenwidmungs- und Bebauungspläne können geändert werden, wenn diese Änderungen den Planungszielen der Gemeinde nicht widersprechen, wobei auf Interessen Dritter möglichst Rücksicht zu nehmen ist. Sie müssen geändert werden, wenn die Rechtslage sich ändert oder wenn es das Gemeinwohl erfordert. Anregungen auf Änderungen können beim städtischen Geschäftsbereich Planung, Technik und Umwelt eingebracht werden.

Formulare zu diesem Thema

Weiterführende Links

Kontakte

  • Planung, Technik und Umwelt

    Hauptstraße 1 - 5, 4041 Linz + 43 732 7070 E-Mail Adresse: ptu@mag.linz.at


    Parteienverkehr auch ohne Terminvereinbarung: Montag 8 bis 12:30 und 14 bis 18 Uhr, Dienstag bis Freitag von 8 bis 12:30 Uhr.
    Außerhalb der Parteienverkehrszeiten können Termine vereinbart werden.
    Wir empfehlen auch während der Parteienverkehrszeiten eine Terminvereinbarung, um Wartezeiten zu vermeiden.
    Schließtage: 24.12. und 31.12.
  • Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus

    Wegen Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus kann es zu Verzögerungen kommen. Bitte kommen Sie rechtzeitig zu Ihrem Termin.

Chatbot ELLI

ELLI, der Chatbot der Stadt!

ELLI ist digital, hilfsbereit und immer zur Stelle, wenn Antworten auf Fragen benötigt werden.

Mehr Infos