Geburtsurkunde
Die Geburtsurkunde kann wahlweise in deutscher Sprache oder in einer internationalen Form (zehnsprachig) ausgestellt werden.
Um Wartezeiten zu vermeiden, wird eine vorherige Terminvereinbarung empfohlen. Eine Terminreservierung ist telefonisch unter +43 732 7070 oder online möglich.
WICHTIG! Wegen Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus kann es ab Mitte Juni 2023 zu Verzögerungen kommen. Bitte kommen Sie rechtzeitig zu Ihrem Termin.
Achtung!
Für die nachträgliche Ausstellung einer Urkunde muss gegebenenfalls eine Nacherfassung veranlasst werden. Bitte rechnen Sie mit einer Bearbeitungszeit von bis zu 14 Tagen. Die Urkunden sind ab diesem Zeitpunkt dynamisch, das heißt es scheint nicht mehr der Geburtsname auf, sondern jener Name, den man zum Zeitpunkt der Ausstellung führt.
Zuständigkeit:
- jedes Standesamt in Österreich
- Personen, die vor dem 1.1.1939 geboren sind, erhalten die Geburtsurkunde beim zuständigen Pfarramt.
Recht auf Ausstellung von Urkunden haben:
- Personen, auf die sich die Eintragung bezieht sowie Personen, deren Personenstand durch die Eintragung berührt wird (Eltern, Kinder).
- Personen, die ein rechtliches Interesse daran glaubhaft machen können, soweit kein überwiegendes schutzwürdiges Interesse der Personen, auf die sich diese Eintragung bezieht, entgegensteht.
- Behörden und Körperschaften des öffentlichen Rechts im Rahmen der Vollziehung der Gesetze.
Notwendige Unterlagen:
Amtlicher Lichtbildausweis und Angaben zum Geburtsort und Geburtsdatum
Kosten (Barzahlung erforderlich):
- 9,30 Euro pro Urkunde (bei der Erstausstellung ist die Geburtsurkunde für alle Kinder bis zum 2. Lebensjahr kostenlos) bei einer persönlichen Bestellung.
- Bei schriftlichen und telefonischen Anträgen (Brief, Fax, E-Mail, Online-Bestellung ohne digitaler Signatur) beträgt die Antragsgebühr zusätzlich 14,30 Euro.
- Bei online-Bestellungen unter Inanspruchnahme der Funktion Bürgerkarte ermäßigt sich die zusätzliche Gebühr für schriftliche Anträge auf 8,60 Euro
- Für die Bestellung von Urkunden durch Behörden und Körperschaften des öffentlichen Rechts fallen keine Gebühren an.
Formulare und Onlinedienste zu diesem Thema
- Ausstellung einer Geburtsurkunde
- Geburtsurkunde international - Antrag auf Ausstellung