Geburtsurkunde für Neugeborene
Die Geburt eines Kindes ist innerhalb einer Woche beim Geburtsstandesamt anzuzeigen. Geburten in einer Klinik o.ä. werden von der Anstaltsleitung angezeigt; Hausgeburten sind vom Arzt, der Hebamme, vom Vater oder einer anderen Person, die von der Geburt Kenntnis hat, anzuzeigen.
Die Erstbeurkundung (d.h. Ausstellung der Geburtsurkunde) muss innerhalb eines Monats erfolgen.
Bei der Erstausstellung ist die Geburtsurkunde für alle Kinder bis zum 2. Lebensjahr kostenlos. Ansonsten ist für die Urkunde 13,10 Euro zu entrichten. Auf Verlangen werden auch internationale Urkunden ausgestellt.
Bitte beachten Sie nachstehende Informationen!
Eheliche Kinder:
Die Beurkundung kann von Ihnen elektronisch beantragt werden und Sie bekommen die Unterlagen per Post zugesandt. Hierzu ist jedoch wichtig, dass wir alle Ihre Unterlagen per Scann übermittelt bekommen. Bitte verwenden Sie die unten angeführten Formulare.
Bei eventuellen Unklarheiten behalten wir uns vor, eine persönliche Beurkundung am Standesamt vorzuziehen.
Verfügen Sie über eine ID-Austria, besteht - wenn Sie nach dem 1.11.2014 in Österreich geheiratet haben - die Möglichkeit, die Beurkundung über den Digitalen Babypoint durchzuführen. Bitte beachten Sie, dass die Zusendung der Dokumente bei der Beurkundung über den Digitalen Babypoint einige Zeit in Anspruch nehmen kann!
Uneheliche Kinder:
Die Beurkundung kann nur mit persönlicher Vorsprache erfolgen. Bitte haben Sie Verständnis, dass derzeit Namensbestimmungen, Vaterschaftsanerkennungen und Obsorgevereinbarungen nur nach vorheriger Terminvereinbarung durchgeführt werden können. Eine Terminreservierung ist telefonisch unter +43 732 7070 2530 oder online möglich.
HINWEIS:
Kinderbetreuungsgeld, Familienzeitbonus und Papamonat:
- Bitte beachten Sie, dass die gesetzlichen Bestimmungen für den Bezug bestimmter Familienförderungen (wie etwa Kinderbetreuungsgeld, Papamonat und Familienzeitbonus) eine sehr kurze Frist von einer Woche für die Anmeldung des Hauptwohnsitzes des Kindes vorsehen.
Die Anmeldung erfolgt im Zuge der Neubeurkundung der Geburt beim Standesamt. - Sollte diese Frist nicht eingehalten werden können, wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenversicherung.
Aus organisatorischen Gründen ist es daher unbedingt erforderlich, dass der Antrag auf Neubeurkundung der Geburt beim Standesamt so bald wie möglich nach der Geburt Ihres Kindes erfolgt, da eine zeitgerechte Bearbeitung sonst nicht gewährleistet werden kann. - Für weiterführende Fragen wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Krankenversicherung.
Formulare zu diesem Thema
- Antrag auf Beurkundung der Geburt mit Namensbestimmung
- Meldezettel