Heizkostenzuschuss
Der Heizkostenzuschuss 2021/2022 konnte bis 09. Mai 2022 beantragt werden.
Wir ersuchen Sie von Antragstellungen Abstand zu nehmen, da diese nur zu einer Zurückweisung führen würden.
Die Voraussetzungen für die Gewährung des Heizkostenzuschusses (HKZ) richten sich nach Einkommen und der Haushaltsgröße.
Zuständigkeit für die Beantragung:
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BürgerInnen-Service im Neuen Rathaus (Erdgeschoß)
Vom Geschäftsbereich Soziales, Jugend und Familie werden die Voraussetzungen für die Gewährung des HKZ geprüft.
- Frist
Anträge konnten bis 09. Mai 2022 gestellt werden - Antrag
Antragsberechtigt sind HauptmieterInnen oder deren Haushaltsangehörige oder Personen, die für die Heizkosten aufkommen.
Der Antrag muss von allen Haushaltsmitgliedern mit eigenem Einkommen unterschrieben werden. - Auszahlung
laufend
Erforderliche Unterlagen sind im Original vorzulegen und werden nach Antragstellung sofort wieder retourniert:
- Lichtbildausweis des/der AntragtellerIn
- Kontokarte des/der AntragstellerIn mit IBAN-Nummer (die Überweisung erfolgt ausschließlich auf ein Konto des/der AntragstellerIn)
- e-card aller Haushaltsmitglieder
- Mietvertrag oder Zahlbeleg der Miete bzw. Zahlbeleg über die Heizkosten
- Einkommensnachweise der letzten 6 Monate aus dem Jahr 2021 (Juli bis Dezember 2021) von allen Haushaltsmitgliedern
Einkommensnachweise sind z. B. Lohnzettel, Pensionsnachweise, aktueller Stipendienbescheid, Lehrvertrag mit Lohnzettel, Bescheinigung der Österreichischen Gesundheitskasse über den Bezug von Krankengeld oder Kinderbetreuungsgeld - Schulbesuchsbestätigung oder Inskriptionsbestätigung von allen Personen, die das schulpflichtige Alter überschritten haben
- Familienbeihilfenbescheid
- Nachweis über allfällige Unterhalts- und Alimentationszahlungen (Vergleichsausfertigung und Bankbeleg)
- UnternehmerInnen müssen einen Einkommenssteuerbescheid 2021 oder eine Bestätigung des Steuerberatungsbüros über das monatliche Nettoeinkommen des Jahres 2021 vorlegen
- bei Nicht-EU-BürgerInnen: Niederlassungsbewilligung, Aufenthaltstitel, Visum aller im Haushalt lebenden Personen