Heizkostenzuschuss
Eine persönliche Antragstellung ist im BürgerInnen-Service ab 25. Jänner 2021 nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Die Voraussetzungen für die Gewährung des Heizkostenzuschusses (HKZ) richten sich nach Einkommen und der Haushaltsgröße.
Zuständigkeit für die Beantragung:
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BürgerInnen-Service im Neuen Rathaus (Erdgeschoß)
Vom Geschäftsbereich Soziales, Jugend und Familie werden die Voraussetzungen für die Gewährung des HKZ geprüft.
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Frist
Anträge können persönlich nach vorheriger Terminvereinbarung in der Zeit von 25. Jänner bis 23. April 2021 und schriftlich ab 11. Jänner 2021 an den Geschäftsbereich Soziales, Jugend und Familie gestellt werden -
Antrag
Antragsberechtigt sind HauptmieterInnen oder deren Haushaltsangehörige oder Personen, die für die Heizkosten aufkommen.
Der Antrag muss von allen Haushaltsmitgliedern mit eigenem Einkommen unterschrieben werden. (siehe Anlage 1) -
Auszahlung
laufend
Erforderliche Unterlagen sind im Original vorzulegen und werden nach Antragstellung sofort wieder retourniert:
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Lichtbildausweis des/der AntragtellerIn
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Kontokarte des/der AntragstellerIn mit IBAN-Nummer (die Überweisung erfolgt ausschließlich auf ein Konto des/der AntragstellerIn)
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e-card aller Haushaltsmitglieder
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Mietvertrag oder Zahlbeleg der Miete bzw. Zahlbeleg über die Heizkosten
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Einkommensnachweise der letzten 6 Monate aus dem Jahr 2020 (Juli bis Dezember 2020) von allen Haushaltsmitgliedern
Einkommensnachweise sind z. B. Lohnzettel, Pensionsnachweise, aktueller Stipendienbescheid, Lehrvertrag mit Lohnzettel, Bescheinigung der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse über den Bezug von Krankengeld oder Kinderbetreuungsgeld -
Schulbesuchsbestätigung oder Inskriptionsbestätigung von allen Personen, die das schulpflichtige Alter überschritten haben
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Familienbeihilfenbescheid
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Nachweis über allfällige Unterhalts- und Alimentationszahlungen (Vergleichsausfertigung und Bankbeleg)
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UnternehmerInnen müssen einen Einkommenssteuerbescheid 2020 oder eine Bestätigung des Steuerberatungsbüros über das monatliche Nettoeinkommen des Jahres 2020 vorlegen
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bei Nicht-EU-BürgerInnen: Niederlassungsbewilligung, Aufenthaltstitel, Visum aller im Haushalt lebenden Personen
Fehlende Unterlagen können innerhalb von zwei Wochen nach Antragstellung, spätestens aber bis 23. April 2021 nachgereicht werden. Zusätzliche Information finden Sie auf www.land-oberoesterreich.at
Um längere Wartezeiten und größere Menschenansammlungen zu vermeiden, erfolgt die Antragsstellung heuer nur im Neuen Rathaus und mit vorheriger Terminvereinbarung.
Formulare und Onlinedienste zu diesem Thema
- Heizkostenzuschuss - Antrag mit Einwilligungserklärung (inkl. Anlagen)
- Heizkostenzuschuss - Förderungsrichtlinien (Anlage 2)
- Heizkostenzuschuss - Weitere Informationen (Anlage 1)