Namensänderung
Behördliche Änderungen von Vor- und/oder Familiennamen nach dem Namensänderungsgesetz sind nur bei österreichischen Staatsbürger*innen, anerkannten Flüchtlingen und Staatenlosen möglich.
Der Antrag ist bei der jeweiligen Bezirksverwaltungsbehörde zu stellen.
Nähere Informationen darüber erhalten Sie direkt beim Standesamt.
Möchten Sie jedoch nach einer rechtskräftigen Scheidung einen früheren Familiennamen wieder annehmen, dann können Sie diesen Antrag bei jedem Standesamt in Österreich stellen. Am schnellsten kann der Antrag bei dem Standesamt erledigt werden, bei dem diese Ehe geschlossen wurde.
Um Wartezeiten zu vermeiden, wird eine vorherige Terminvereinbarung empfohlen. Eine Terminreservierung ist telefonisch unter +43 732 7070 oder online möglich.