Namensänderung

Behördliche Änderungen von Vor- und/oder Familiennamen nach dem Namensänderungsgesetz sind nur bei österreichischen Staatsbürger*innen, anerkannten Flüchtlingen und Staatenlosen möglich.
Der Antrag ist bei der jeweiligen Bezirksverwaltungsbehörde zu stellen.

Nähere Informationen darüber erhalten Sie direkt beim Standesamt.

Möchten Sie jedoch nach einer rechtskräftigen Scheidung einen früheren Familiennamen wieder annehmen, dann können Sie diesen Antrag bei jedem Standesamt in Österreich stellen. Am schnellsten kann der Antrag bei dem Standesamt erledigt werden, bei dem diese Ehe geschlossen wurde.

Um Wartezeiten zu vermeiden, wird eine vorherige Terminvereinbarung empfohlen. Eine Terminreservierung ist telefonisch unter +43 732 7070 oder online möglich.

Weiterführende Links

Kontakte

  • Geschäftsbereich Bürger*innen-Angelegenheiten Abteilung Standesamt

    Hauptstraße 1 - 5, 4041 Linz +43 732 7070 E-Mail Adresse: standesamt@mag.linz.at


    Parteienverkehr: Montag 8 bis 12:30 Uhr und 14 bis 18 Uhr, Dienstag bis Freitag von 8 bis 12:30 Uhr.
    Um Wartezeiten zu vermeiden, sollte jedenfalls ein Termin vereinbart werden.
    Schließtage: 24.12. und 31.12.
  • Informationen zum Coronavirus

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