Versteigerungsabgabe
Die Versteigerungsabgabeordnung der Stadt Linz ist mit Ablauf des 31.01.2026 außer Kraft getreten.
Versteigerungen im Gemeindegebiet der Stadt Linz unterliegen somit ab 01.02.2026 hinsichtlich der Versteigerungsabgabe keiner Abgabepflicht.