Informationsstände

Für die Aufstellung von Informationsständen auf öffentlichem Gut der Stadt Linz ist eine Grundeigentümerzustimmung erforderlich.

Wenn der Informationsstand eine Fläche von mehr als 5 beansprucht, ist auch eine straßenpolizeiliche Bewilligung notwendig. In diesen Fällen wird der Antrag automatisch an den Geschäftsbereich Bau- und Bezirksverwaltung weitergeleitet.

Standorte für Info-Stände:
Taubenmarkt
Harrachstraße/Landstraße
Aktivfläche Schillerpark (Landstraße/Langgasse)

Anzahl der Aufstellungstage:
maximal an 10 Tagen pro Jahr

Erledigungsdauer:
mindestens 1 Woche

Kosten für einen Info-Stand:
11,10 Euro pro angefangener maschingeschriebener Seite der Vertragsausfertigung (in der Regel umfasst ein Vertrag zwei Seiten)

Zusätzliche Kosten für einen Info-Stand bei über 5 beanspruchter Fläche:
Bundesgebühr
14,30 Euro für den Antrag
3,90 Euro pro Beilage und Bogen

Verwaltungsabgabe
35,80 Euro für Gemeindestraßen

Sämtliche Kosten werden Ihnen mit der Enderledigung vorgeschrieben.

Notwendige Unterlagen
ausgefüllter Antrag - es besteht auch die Möglichkeit, den Antrag online einzubringen.
Vor Antragstellung wird eine telefonische Terminvereinbarung und Standplatzreservierung beim Geschäftsbereich Gebäudemanagement und Tiefbau, Abteilung Straßenverwaltung, empfohlen.

Formulare und Onlinedienste zu diesem Thema

Kontakte

  • Geschäftsbereich Bau- und Bezirksverwaltung

    Hauptstraße 1 - 5, 4041 Linz +43 732 7070 E-Mail Adresse: bbv@mag.linz.at


    Parteienverkehr auch ohne Terminvereinbarung: Montag 8 bis 12:30 und 14 bis 18 Uhr, Dienstag bis Freitag von 8 bis 12:30 Uhr.
    Außerhalb der Parteienverkehrszeiten können Termine vereinbart werden.
    Wir empfehlen auch während der Parteienverkehrszeiten eine Terminvereinbarung, um Wartezeiten zu vermeiden
    Schließtage: 24. und 31.12.
  • Geschäftsbereich Gebäudemanagement und Tiefbau

    Hauptstraße 1 - 5, 4041 Linz +43 732 7070 E-Mail Adresse: strv.gmt@mag.linz.at


    Parteienverkehr auch ohne Terminvereinbarung: Montag 8 bis 12:30 und 14 bis 18 Uhr, Dienstag bis Freitag von 8 bis 12:30 Uhr.
    Außerhalb der Parteienverkehrszeiten können Termine vereinbart werden.
    Wir empfehlen auch während der Parteienverkehrszeiten eine Terminvereinbarung, um Wartezeiten zu vermeiden.
    Schließtage: 24.12. und 31.12.
  • Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus

    Wegen Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus kann es ab Mitte Juni 2023 zu Verzögerungen kommen. Bitte kommen Sie rechtzeitig zu Ihrem Termin.

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