Parkgebühr

Die Höhe der Parkgebühr in den gebührenpflichtigen Kurzparkzonen beträgt einheitlich 1 Euro für jede angefangene halbe Stunde, wobei zumindest für die erste halbe Stunde der volle Abgabenbetrag zu entrichten ist.

Darüber hinausgehende Zeiten können um 10 Cent-Beträge bis zur Höchstparkdauer von 90 Minuten bzw. 180 Minuten erworben werden.

Hinweis: Ein gelöster Parkschein kann bis zum Ende der bezahlten Parkzeit auch in anderen Zonen verwendet werden. Es darf jedoch die höchstzulässige Parkdauer von 90 Minuten nicht überschritten werden.

Zu beachten: Die entsprechende Parkgebührenpflicht gilt nach der Rechtsprechung auch während des Aufladens eines E-Autos in einem dafür eingerichteten Halteverbot. Die gesamte Verwaltungsgerichtsentscheidung finden Interessierte hier.

Verwendung der Parkgebühren

Der Nettoertrag aus den Parkgebühren wird zweckgebunden für die Verbesserung und Gestaltung der innerörtlichen Verkehrssituation verwendet. Konkret heißt das, dass Ihr Parkentgelt ausschließlich für Verkehrsverbesserungen ausgegeben wird.

Kontakt

E-Mail: parkservice@mag.linz.at

Telefon: +43 732 7070-0

Infomaterial zu diesem Thema

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  • Geschäftsbereich Abgaben und Steuern

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    Außerhalb der Parteienverkehrszeiten können Termine vereinbart werden
    Wir empfehlen auch während der Parteienverkehrszeiten eine Terminvereinbarung, um Wartezeiten zu vermeiden

Feuerwehr
im Enter_Tainer!

Action im Enter_Tainer!

Die Linzer Berufsfeuerwehr gastiert bis 29. März mit einem spannenden Programm im Enter_Tainer vor dem Alten Rathaus. 

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