Pellets- oder Hackschnitzelanlagen
Die Stadt Linz fördert in Kooperation mit der Linz AG im Linzer Stadtgebiet die Errichtung von Pellets- und Hackschnitzelanlagen zur Warmwasserbereitung und/oder als Heizung für Privatpersonen und WohnbauträgerInnen.
Einschränkung: Förderbar ist die Errichtung von Anlagen nur in jenen Bereichen der Stadt Linz, die nicht mit Fernwärme versorgt sind.
Voraussetzungen für die Förderung:
- Pellets- oder Hackschnitzelanlage muss in Linz installiert sein.
- Die nächstgelegene Fernwärmeleitung muss weiter als 25 m von der Anlage entfernt sein.
- Eingereichte Rechnungen dürfen nicht älter als 1 Jahr sein.
Vorgangsweise:
- Antrag mit untenstehendem Formular herunterladen
- Die weitere Vorgangsweise ist in den Erläuterungen im Förderformular beschrieben
Förderhöhe:
- Förderbetrag für Anlagen bis zu 50 kW Nennwärmeleistung: 10 % der Anlagekosten, max. Förderhöhe: € 1.500,--
- Bei Anlagen mit einer Nennwärmeleistung über 50 kW wird pro darüber liegendem kW ein zusätzlicher Förderbetrag von € 30,-- gewährt.
- Die Förderung erfolgt in Form eines einmaligen Zuschusses.
Förderungsrichtlinien
- Allgemeine Förderungsrichtlinie der Stadt Linz (PDF, 66kB) (neues Fenster)
- Spezielle Förderungsrichtlinien für Umweltschutz- und Energiesparmaßnahmen (PDF, 224kB) (neues Fenster)
Formulare und Onlinedienste zu diesem Thema
- Pellets- und Hackschnitzelanlagen (privat) - Förderungsansuchen
- Pellets- und Hackschnitzelanlagen (WohnbauträgerInnen) - Förderungsansuchen
Weiterführende Links
- Biomasseheizanlagen für Privatpersonen und landwirtschaftliche Betriebe, Förderaktion des Landes OÖ (neues Fenster)
- Holzheizungen für Betriebe zur Eigenversorgung, Förderaktion des Bundes (neues Fenster)
- Holzheizungen, Förderaktion des Bundes (KLI.EN)
- Landwirtschaftliche Biomasse, Förderaktionen (neues Fenster)
- Nahwärmeversorgung auf Basis erneuerbarer Energieträger (neues Fenster)