Straßenkunstbescheid

Um in den Linzer Fußgängerzonen als Straßenkünstler*in auftreten zu können, ist für derartige Darbietungen nach der Straßenverkehrsordnung eine behördliche Bewilligung erforderlich. Der*Die Antragsteller*in erhält diese Bewilligung für maximal einen Tag pro Woche.

Hinweis:
Bitte beachten Sie die im Bescheid angeführten Beschränkungen.

Erforderliche Unterlagen:

  • amtlicher Lichtbildausweis
  • Antragsteller*innen, die nicht über die österreichische Staatsbürgerschaft verfügen, haben grundsätzlich ein Reisedokument vorzulegen (Reisepass oder Personalausweis)
  • Bei Erstanträgen von Musiker*innen: bitte Musikinstrument mitnehmen, da eine musikalische "Kostprobe" abgegeben werden muss

Kosten für Straßenkünstler, z. B. Straßenmalerei, Jonglage etc.
Verwaltungsabgaben:  € 35,80
Bundesgebühr:            € 14,30
Insgesamt:                 € 50,10

 

Kosten für Straßenmusikanten (nur unverstärkt)
Verwaltungsabgaben:  € 35,80
Bundesgebühr:            € 14,30
Insgesamt:                 € 50,10

Hinweis:
Die Bundesgebühren und die Verwaltungsabgaben wurden nach den angeführten gesetzlichen Bestimmungen bemessen und sind sofort zu bezahlen.

Ausstellung durch:

Geschäftsbereich Bau- und Bezirksverwaltung, Abteilung Veranstaltungen und Verkehrsrecht, Zimmer 4001 und 4002

Parteienverkehrszeiten für die Ausstellung von Straßenkunstbescheiden:
Montag bis Freitag von 8 bis 9 Uhr

Kontakte

  • Geschäftsbereich Bau- und Bezirksverwaltung

    Hauptstraße 1 - 5, 4041 Linz +43 732 7070 E-Mail Adresse: veranstaltungen.bbv@mag.linz.at


    Parteienverkehr auch ohne Terminvereinbarung: Montag 8 bis 12:30 und 14 bis 18 Uhr, Dienstag bis Freitag von 8 bis 12:30 Uhr.
    Außerhalb der Parteienverkehrszeiten können Termine vereinbart werden.
    Wir empfehlen auch während der Parteienverkehrszeiten eine Terminvereinbarung, um Wartezeiten zu vermeiden
    Schließtage: 24. und 31.12.
  • Informationen zum Coronavirus

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