Dienstfahrräder
Was wird gefördert
Die Stadt Linz unterstützt Betriebe/ Organisationen etc. (Firmenstandort in Linz) beim Ankauf von Dienstfahrrädern bzw. von E-Dienstfahrrädern (in Kooperation mit der Linz AG).
- Als (E-)Dienstfahrräder sind (E-)Fahrräder für Arbeits- und Dienstwege zu verstehen, die gemäß Fahrradverordnung straßentauglich ausgerüstet sind.
- Gebietskörperschaften werden nicht gefördert!
- Fahrräder und Elektrofahrräder für Privatpersonen werden nicht gefördert.
Vorgangsweise:
- Antrag mit nachstehendem Formular herunterladen
- Förderungsantrag inklusive Beilagen an
Magistrat Linz
Planung, Technik und Umwelt - Stadtklimatologie und Umwelt
Hauptstraße 1-5, 4041 Linz
ODER
via E-Mail an ptu.sku@mag.linz.at senden. - Näheres zu den Förderbedingungen bzw. zur Abwicklung der Förderung entnehmen Sie bitte den Erläuterungen beim Förderformular.
Förderhöhe:
Die Förderhöhe beträgt 30 % der Investitionskosten bzw. max. 500 Euro.
Förderungsrichtlinien
- Allgemeine Förderungsrichtlinie (PDF, 120kB) (neues Fenster)
- Spezielle Förderungsrichtlinien für Umweltschutz- und Energiesparmaßnahmen (PDF, 224kB) (neues Fenster)
Formulare und Onlinedienste zu diesem Thema
- Dienstfahrräder - Förderungsansuchen