Photovoltaikanlagen, Stromspeicher und Solargründach

Die Stadt Linz fördert in Kooperation mit der Linz AG im Linzer Stadtgebiet die Installation von Photovoltaikanlagen und/oder den nachträglichen Einbau von Stromspeicher. Wird gleichzeitig eine Dachbegrünung und eine PV-Anlage errichtet bzw. auf einen bestehenden Gründach eine PV-Anlage installiert, so gibt es eine erhöhte Förderung für PV-Anlagen.

Hinweis:
Photovoltaik-Kleinstanlagen (Balkonkraftwerke) werden nicht gefördert!

Empfehlung für Photovoltaikanlagen, die nicht direkt in die Dachfläche integriert werden können:

In diesem Fall bitten wir Sie, vor der Installation der Anlage das städtische Ortsbildservice zu kontaktieren, um eventuelle Optimierungsmöglichkeiten für Ihre geplante Fotovoltaikanlage im Hinblick auf den Schutz des Ortsbildes zu besprechen.

Vorgangsweise:

  • Antrag mit untenstehendem Formular herunterladen
  • Förderungsantrag inklusive Beilagen an

Magistrat
Planung, Technik und Umwelt - Stadtklimatologie und Umwelt
Hauptstraße 1-5, 4041 Linz

bzw. ptu.sku@mag.linz.at senden.

  • Näheres zu den Förderbedingungen bzw. zur Abwicklung der Förderung entnehmen Sie bitte dem Merkblatt im Förderformular.

Förderhöhe Photovoltaikanlage: 

  • 125,-- Euro für pro installiertem Kilowatt Maximalleistung der Anlage (kW Peak)
  • Maximale Förderhöhe: 625,-- Euro

Förderhöhe Solargründach:

  • 225,-- Euro pro kWp
  • Maximale Förderhöhe: 1.125,-- Euro

Förderhöhe Stromspeicher (nachträglicher Einbau):

  • 100,-- Euro pro kWh
  • Maximale Förderhöhe 2.000,-- Euro

Hinweis Stromspeicher:
Wurde bzw. wird die Investitionsförderung für Stromspeicher von der OeMAG- in Anspruch genommen, so wird von der Stadt Linz der Stromspeicher nicht gefördert.

Förderungsrichtlinien

Formulare zu diesem Thema

Weiterführende Links

Kontakte

  • Planung, Technik und Umwelt

    Hauptstraße 1 - 5, 4041 Linz +43 732 7070 E-Mail Adresse: ptu.sku@mag.linz.at


    Parteienverkehr auch ohne Terminvereinbarung: Montag 8 bis 12:30 und 14 bis 18 Uhr, Dienstag bis Freitag von 8 bis 12:30 Uhr.
    Außerhalb der Parteienverkehrszeiten können Termine vereinbart werden.
    Wir empfehlen auch während der Parteienverkehrszeiten eine Terminvereinbarung, um Wartezeiten zu vermeiden.
    Schließtage: 24.12. und 31.12.
  • Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus

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