Antiteuerungspaket für Vereine und Organisationen
Zielgruppe
Im Rahmen des Antiteuerungspakets können Organisationen und Vereine mit Sitz in Linz, welche gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke (gem. BAO) verfolgen, mit der Stadt Linz bereits aktiv zusammenarbeiten und eine Förderung für ihren laufenden Aufwand von der Stadt Linz erhalten, gefördert werden.
Förderbereich
Das Antiteuerungspaket gliedert sich in zwei Schwerpunkte:
- Förderung zur Dämpfung von Teuerungsmaßnahmen für den laufenden Aufwand und Projekte
Förderbar sind hierbei Mehrkosten aufgrund von Teuerungseffekten betreffend den laufenden Aufwand und im Zusammenhang mit Projekten, die jährlich wiederkehrend abgewickelt werden, wie bspw. Personal-, Betriebs- und Finanzierungskosten, die sich im Jahresvergleich 2022 zu 2021 ergeben haben und welche nicht über die „KIG – Energiekostenförderung“ (siehe Pkt. II) förderbar sind.
- KIG-Energiekostenförderung
Diese einmalige städtische Zusatzförderung regelt die zumindest teilweise Abgeltung von gestiegenen Energiekosten für Organisationen und Vereine, die im Rahmen des KIG 2023 anspruchsberechtigt sind. Förderbar ist dabei die Höhe des Deltas der Jahresenergiekostenabrechnungen von 2021 zu 2022.
Förderziel
Ziel des Antiteuerungspakets ist es, dass Vereine und Organisationen, die aufgrund der inflationsbedingten Teuerung monetäre Mehrbelastungen haben, entlastet werden.
Förderungsrichtlinien
- Allgemeine Förderungsrichtlinie (PDF, 120kB) (neues Fenster)
- Schwerpunktprogramm „Antiteuerungspaket der Stadt Linz für Vereine und Organisationen" (PDF, 232kB) (neues Fenster)
Formulare und Onlinedienste zu diesem Thema
- Förderansuchen Antiteuerungspaket für Vereine und Organisationen