Investitionszuschuss

Förderung von Investitionen für Wirtschaftsbetriebe und Wirtschaftstreibende, Kleinst- und Kleinunternehmen

Förderart
Investitionsförderung

Zielgruppe
Gefördert werden Investitionsvorhaben  von Kleinst- und Kleinunternehmen.

Ziel des Förderprogramms
Forcierung von Investitionen von Kleinst- und Kleinunternehmen im Linzer Stadtgebiet insbesondere aufgrund von Neuansiedlung, Standortwechsel, Unternehmensgründung/ -übernahme beziehungsweise der Erweiterung oder Modernisierung eines bestehenden Betriebes. Ebenso sind Investitionen in Barrierefreiheit, Nachhaltigkeit und Energieeffizienz förderbar.

Förderbereich / Voraussetzungen
Investitionskosten in Form von Bau- und Adaptierungsinvestitionen, Erweiterungen von Büro- und Geschäftsausstattung, Entwicklungs-, Projekt- und Ausbildungskosten. Ebenso sind Investitionen in Barrierefreiheit, Nachhaltigkeit und Energieeffizienz förderbar. Die Förderhöhe wird individuell vom zuständigen Organ entschieden, jedoch bis maximal € 5.000, - der anrechenbaren Nettoinvestitionskosten. Die Einreichung muss unbedingt vor Investitionsbeginn erfolgen!

Laut gültiger Richtlinie „LINZ fördert Investitionen“

Notwendige Unterlagen und Termine
Die Einreichung muss unbedingt vor Investitionsbeginn erfolgen!
Nachweise laut Online-Formular zur Einreichung des Ansuchens
u.a. Gewerbeberechtigung.

Förderungsrichtlinien

Formulare zu diesem Thema

Weiterführende Links

Kontakte

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