Investitionszuschuss
Förderung von Investitionen für Wirtschaftsbetriebe und Wirtschaftstreibende, Kleinst- und Kleinunternehmen
Förderart
Investitionsförderung
Zielgruppe
Gefördert werden Investitionsvorhaben von Kleinst- und Kleinunternehmen.
Ziel des Förderprogramms
Forcierung von Investitionen von Kleinst- und Kleinunternehmen im Linzer Stadtgebiet insbesondere aufgrund von Neuansiedlung, Standortwechsel, Unternehmensgründung/ -übernahme beziehungsweise der Erweiterung oder Modernisierung eines bestehenden Betriebes. Ebenso sind Investitionen in Barrierefreiheit, Nachhaltigkeit und Energieeffizienz förderbar.
Förderbereich / Voraussetzungen
Investitionskosten in Form von Bau- und Adaptierungsinvestitionen, Erweiterungen von Büro- und Geschäftsausstattung, Entwicklungs-, Projekt- und Ausbildungskosten. Ebenso sind Investitionen in Barrierefreiheit, Nachhaltigkeit und Energieeffizienz förderbar. Die Förderhöhe wird individuell vom zuständigen Organ entschieden, jedoch bis maximal € 5.000, - der anrechenbaren Nettoinvestitionskosten. Die Einreichung muss unbedingt vor Investitionsbeginn erfolgen!
Laut gültiger Richtlinie „LINZ fördert Investitionen“
Notwendige Unterlagen und Termine
Die Einreichung muss unbedingt vor Investitionsbeginn erfolgen!
Nachweise laut Online-Formular zur Einreichung des Ansuchens
u.a. Gewerbeberechtigung.
Förderungsrichtlinien
- Allgemeine Förderungsrichtlinie der Stadt Linz (Deutsch) (neues Fenster)
- Richtlinie zu Linz fördert Investitionen (Deutsch) (neues Fenster)
- Wirtschaftsförderungsrichtlinien der Stadt Linz (Deutsch) (neues Fenster)
Formulare zu diesem Thema
- Förderungen der Stadt Linz im Bereich Wirtschaft
- Verwendungsnachweis einer genehmigten Förderung - Einreichungsformular