Umstellung von Gas auf E-Herd

Im Stadtgebiet von Linz wird der Fernwärmeausbau stetig vorangetrieben. Die Anzahl der Nutzer*innen der Gasinfrastruktur sinkt daher. Um die hohen Kosten einer parallelen Infrastruktur zu senken, soll das Gasnetz, dort wo möglich und wo nunmehr weniger Nutzer*innen die vorhandene Infrastruktur nutzen, stetig stillgelegt werden. Um die Stilllegung der fossilen Gasinfrastruktur voranzutreiben, wird die Umstellung von Gas auf E-Herde gemeinsam von der Stadt Linz und der Linz AG gefördert. Somit erfolgt eine Defossilisierung des Energiesystems in Linz und unterstützt die Maßnahmenumsetzung für das Klimaneutralitätskonzept der Stadt Linz.

Förderart
Investitionsförderung

Zielgruppe
Eigentümer*innen, Eigentümer*innengemeinschaften, Genossenschaften und Mieter*innen

Ziel des Förderprogramms
Defossilisierung des Energiesystems in Linz durch Stilllegung der Gasinfrastruktur im Linzer Stadtgebiet. 

Förderbereich / Voraussetzungen
Förderung der Stadt Linz: maximal 1.000 Euro bzw. 30 % der Investitionskosten.

Zu den Investitionskosten zählen neben den Elektroinstallationen, Rückbaukosten der Gasleitung, Demontage und Entsorgung des Altgerätes und auch der Kauf eines neuen E-Herdes.

Fördervoraussetzung: Die Wohnung bzw. das Haus muss nach der Umstellung komplett gasfrei sein.

Zusätzliche Förderung der Linz AG:
Die Linz AG unterstützt die Umstellung von Gas auf E-Herde mit einem zusätzlichen Förderbetrag. Es ist kein eigenes Ansuchen notwendig. Es besteht die Möglichkeit zur gleichzeitigen Abwicklung beider Förderungen. Dazu muss im Onlineförderformular die Zustimmung zur Übermittlung der förderrelevanten Daten erfolgen. 
Im Anschluss erfolgt die Auszahlung direkt über die Linz AG. 

  • 500 Euro Zuschuss der Linz AG 
  • Zusätzlich wird Fernwärmekunden mit Direktabrechnung über die Linz AG ein Jahr kostenloses Heizen gewährt

Die maximale Förderhöhe (Summe der in Anspruch genommenen Förderungen über alle Fördergeber*innen) ist durch die tatsächlichen Investitionskosten beschränkt.

Notwendige Unterlagen und Termine
Rechnungen und Zahlungsnachweise (nicht älter als ein Jahr)
Bestätigung der Stilllegung der Gaszuleitung in Wohnung oder Haus (Wohnung/Haus muss gasfrei sein)

Einreichungen sind ab dem 1.6.2026 über das Online-Formular möglich.

Förderungsrichtlinien

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