Schadstoffe und Grenzwerte
Für Menschen, aber auch für Tiere und Pflanzen ist saubere Luft lebensnotwendig. Luftschadstoffe, wie sie bei verschiedenen Aktivitäten freigesetzt werden, beeinträchtigen die Gesundheit von Mensch und Tier, sind aber auch für Vegetation, Boden und Gewässer schädlich.
Feinstaub
ist ein Teil vom Schwebestaub und entsteht durch Heizungen, Verkehr und Industrie.
Feinstaub (neues Fenster)
Schwebestaub (neues Fenster)
Grenzwerte für PM10:
- Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L):
Jahresmittelwert (JMW): 40 µg/m³
Tagesmittelwert (TMW): 50 µg/m³, pro Kalenderjahr ist folgende Anzahl von Überschreitungen zulässig: 25
- EU-Richtlinie:
Jahresmittelwert (JMW): 40 µg/m³
Tagesmittelwert (TMW): 50 µg/m³, pro Kalenderjahr ist folgende Anzahl von Überschreitungen zulässig: 35
Stickstoffoxide (NOx)
(Stickstoffmonoxid (NO) und Stickstoffdioxid NO2) entstehen hauptsächlich bei Verbrennungsprozessen in Kraftwerken und Kraftfahrzeugen. Aber auch in Industrieprozessen wie zum Beispiel bei der Herstellung von Salpetersäure bei der Düngeproduktion entstehen Stickoxide.
Stickstoffoxide (NOx) (neues Fenster)
Grenzwerte für NO2:
- Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L):
Halbstundenmittelwert (HMW): 200 µg/m³
Jahresmittelwert (JMW): 30 µg/m³
- EU-Richtlinie:
1-Stundenmittelwert (MW1): 200 µg/m³, dürfen nicht öfter als 18 Mal im Kalenderjahr überschritten werden
Jahresmittelwert (JMW): 40 µg/m³
Kohlen(stoff)monoxid (CO)
entsteht bei der unvollständigen Verbrennung in Heizungsanlagen und Motoren. Eine weitere, vor allem in Linz bedeutende Quelle ist die Eisen- und Stahlproduktion.
Kohlen(stoff)monoxid (CO)(neues Fenster)
Grenzwert für CO:
Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L) und EU-Grenzwert:
8-Stundenmittelwert (MW8): 10 mg/m³
Kohlen(stoff)dioxid (CO2)
ist ein farbloses, geruchloses, unbrennbares und in den in üblich vorkommenden Konzentrationen auch ungiftiges Gas. Es zählt zu den im Kyoto-Protokoll reglementierten Gasen, da es mit für den Treibhauseffekt (neues Fenster) verantwortlich ist.
Ozon (O3)
entsteht aus Stickstoffoxiden und Kohlenwasserstoff unter Sonneneinstrahlung
Grenzwerte für O3
-
Österreichisches Ozongesetz:
Informationsschwelle: 1-Stunden Mittelwert (MW1) 180 µg/m³
Alarmschwelle: 1-Stunden Mittelwert (MW1) 240 µg/m³ -
Zielwerte ab 2010 (Österreichisches Ozongesetz und EU-Richtlinie):
Menschliche Gesundheit: Maximal 8-Stunden Mittelwert (MW8) eines Tages 120 µg/m³
Dürfen im Mittel über drei Jahre an nicht mehr als 25 Tagen pro Kalenderjahr überschritten werden.
Schwefeldioxid (SO2)
entsteht hauptsächlich als unerwünschtes Nebenprodukt bei der Verbrennung von Kohle und Heizöl (schwer). SO2 wird aber auch bei verschiedenen industriellen Prozessen (zum Beispiel bei der Eisen- und Stahlerzeugung oder bei der Schwefelsäureproduktion) freigesetzt.
Schwefeldioxid (SO2) (neues Fenster)
Grenzwerte für SO2:
- Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L):
Tagesmittelwert (TMW): 120 µg/m³
Halbstundenmittelwert (HMW): 200 µg/m³
Drei Halbstundenmittelwerte pro Tag, jedoch maximal 48 Halbstundenmittelwerte pro Kalenderjahr bis zu einer Konzentration von 350 µg SO2/m³ gelten nicht als Überschreitung.
- EU-Richtlinie:
1-Stundenmittelwert (MW1): 350 µg/m³, dürfen nicht öfter als 24 Mal im Kalenderjahr überschritten werden
Tagesmittelwert (TMW): 125 µg/m³, dürfen nicht öfter als dreimal im Kalenderjahr überschritten werden
Benzol (C6H6)
Ist ein Bestandteil von Autokraftstoffen
Schwermetalle
Schwermetalle wie Arsen, Cadmium, Blei, Quecksilber und Nickel werden bei verschiedenen Verbrennungsprozessen bzw. industriellen Produktionsprozessen freigesetzt. Schwermetalle können in Feinstaub enthalten sein und sich in der Umwelt ablagern.
Schwefelwasserstoff (H2S)
Ist ein übel (nach faulen Eiern) riechendes, farbloses und giftiges Gas, welches unsere Nase bereits in äußerst geringen Konzentrationen weit unterhalb der Gefährlichkeitsschwelle wahrnehmen kann. H2S wird in Linz in nennenswerten Mengen bei der Eisen- und Stahlerzeugung freigesetzt.
Grenzwerte des Immissionsgesetz-Luft (PDF | 20 KB)
Grenzwerte in den EU-Richtlinien (PDF | 81 KB)