Amtsblatt Nummer 22 vom 24. November 2008

Finanzrechts- und Steueramt
Verordnung

des Stadtsenates der Landeshauptstadt Linz vom 6. November 2008 betreffend Südseite der Weißenwolffstraße (in Höhe AKH) lt. beiliegendem Plan des Magistrates Linz, Stadtplanung vom 15. September 2008.

Gemäß §§ 1 Abs. 1 Parkgebührengesetz, LGBl. Nr. 28/1988, zuletzt in der Fassung des Landesgesetzblattes LGBl. Nr. 126/2005 und § 1 Abs. 2 der Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 11. Mai 1989 betreffend die Einhebung einer Gemeindeabgabe für das Abstellen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen in Kurzparkzonen, zuletzt in der Fassung Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz Nr. 19/2008, wird verordnet:

Für die an der Südseite der Weißenwolffstraße (in Höhe AKH) lt. beiliegendem Plan des Magistrates Linz, Stadtplanung vom 15. September 2008, straßenpolizeilich am 27. Oktober 2008 verordnete Kurzparkzone besteht Gebührenpflicht

Das zuständige Mitglied des Stadtsenates:
Stadtrat Johann Mayr eh.

Plan der gebührenpflichtigen Kurzparkzone (JPG | 1,60 MB)

Anlagen- und Bauamt
Kundmachung

betreffend Bebauungsplan S 25-107-01-00, „Traundorfer Straße - Biberweg“, öffentliche Planauflage.

Das Anlagen- und Bauamt beabsichtigt, dem Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz den oben bezeichneten Bebauungsplan zur Beschlussfassung vorzulegen.

Der Bebauungsplan bezieht sich auf den nachstehend umgrenzten Teil des Stadtgebiets:

Norden: Traundorfer Straße
Osten: Biberweg
Süden: Falterweg
Westen: ehemaliger Sportplatz
Katastralgemeinde Posch

Der Planentwurf liegt im Neuen Rathaus, 4. Stock, im Planaushangbereich neben dem Anlagen- und Bauservice Center in der Zeit vom 2. Dezember bis 30. Dezember 2008 zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Für nähere Auskünfte stehen Ihnen im Neuen Rathaus, 4. Stock, Stadtplanung Linz, Herr Wurm, Zimmer 4070, Telefon 7070-3151 und Herr Dipl.-Ing. Lueger, Zimmer 4081, Telefon 7070-3146, zur Verfügung.

Sie können während der Auflagefrist schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice Center, abgeben oder per Post übermitteln.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 3 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994

Der Bürgermeister: Franz Dobusch eh.

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