Amtsblatt Nummer 15 vom 11. August 2008

Anlagen- und Bauamt
Kundmachung

betreffend Aufstellung des Bebauungsplans S 18-07-01-00, Gluckstraße; Aufforderung zur Bekanntgabe der Planungsinteressen

Die Stadt Linz beabsichtigt die Aufstellung eines Bebauungsplans mit folgender Begrenzung:

Norden: Spaunstraße
Osten: Gluckstraße
Süden: Schwindstraße
Westen: Neuhoferstraße
Katastralgemeinde Kleinmünchen

Sie können Ihre Anregungen und Planungsinteressen bis 23. September 2008  im Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, schriftlich bekannt geben oder per Post übermitteln.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994

Der Bürgermeister: Franz Dobusch eh.


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