Amtsblatt Nummer 13 vom 7. Juli 2008

Anlagen- und Bauamt
Kundmachung

betreffend Bebauungsplan M 06-01-01-00 und Aufhebung von Teilbereichen der Bebauungspläne W 103/1 und W 103/2; „Margarethen - Zaubertalstraße“; Öffentliche Planauflage

Das Anlagen- und Bauamt beabsichtigt, dem Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz die oben bezeichnete Verordnung zur Beschlussfassung vorzulegen.

Die Verordnung bezieht sich auf den nachstehend umgrenzten Teil des Stadtgebiets:

Norden: Donaustrom
Osten: Zaubertalstraße
Süden: Widmungsgrenze zum Grünland
Westen: Stadtgrenze zu Leonding
Katastralgemeinde Linz

Der Planentwurf liegt im Neuen Rathaus, 4. Stock, im Planaushangbereich neben dem Anlagen- und Bauservice Center in der Zeit vom 11. Juli 2008 bis 8. August 2008 zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Für nähere Auskünfte stehen Ihnen im Neuen Rathaus, 4. Stock, Stadtplanung Linz, Herr Mag. Holzgreve, Zimmer 4077, Telefon 7070-3178, Herr Dipl.-Ing. Lueger, Zimmer 4081, Telefon 7070-3146, zur Verfügung.

Sie können während der Auflagefrist schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice Center, abgeben oder per Post übermitteln.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 3 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994

Der Bürgermeister: Franz Dobusch eh.

 

Anlagen- und Bauamt
Verordnungs-Kundmachung

betreffend Bebauungsplan N 26-13-01-00; „Neugasse - Flußgasse“; Neuerfassung (Stammplan)

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 24. April 2008 folgende mit Bescheid des Amtes der Oö. Landesregierung am 9. Juni 2008, Zl. RO-R-500248/2, genehmigte Verordnung beschlossen:

Verordnung

§ 1

Der Bebauungsplan N 26-13-01-00 wird erlassen.

§ 2

Der Wirkungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:

Norden: Neugasse
Osten: Flußgasse
Süden: Ottensheimer Straße
Westen: Kreuzstraße
Katastralgemeinde Urfahr

Der Bebauungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Zimmer 4021, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 3

Mit der Rechtswirksamkeit des neu erstellten Bebauungsplanes N 26-13-01-00 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksamen Bebauungspläne aufgehoben.

§ 4

Der Bebauungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Für den Bürgermeister:
Stadtrat Klaus Luger eh.

 

Anlagen- und Bauamt
Verordnungs-Kundmachung

betreffend Bebauungsplan N 26-22-01-00; „Reindlstraße - Wildbergstraße“; Neuerfassung (Stammplan)

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 24. April 2008 folgende mit Bescheid des Amtes der Oö. Landesregierung am 9. Juni 2008, Zl. RO-R-500250/2, genehmigte Verordnung beschlossen:

Verordnung

§ 1

Der Bebauungsplan N 26-22-01-00 wird erlassen.

§ 2

Der Wirkungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:

Norden: Reindlstraße
Osten: Wildbergstraße
Süden: Ferihumerstraße
Westen: Gerstnerstraße
Katastralgemeinde Urfahr

Der Bebauungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Zimmer 4021, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 3

Mit der Rechtswirksamkeit des neu erstellten Bebauungsplanes N 26-22-01-00 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksamen Bebauungspläne aufgehoben.

§ 4

Der Bebauungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Für den Bürgermeister:
Stadtrat Klaus Luger eh.

 

Anlagen- und Bauamt

Kundmachung

betreffend Verordnung gemäß § 11 Abs. 3 O.ö. Straßengesetz 1991; Bebauungsplan M 06-01-01-00; „Margarethen“, KG Linz; Auflassung von Verkehrsflächen – Entziehung des Gemeingebrauchs; öffentliche Planauflage

Das Anlagen- und Bauamt beabsichtigt, dem Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz die oben angeführte Verordnung zur Beschlussfassung vorzulegen.

Der Verordnungsplan liegt in der Zeit vom 22. Juli bis 19. August 2008 im Neuen Rathaus, 4. Stock, im Planaushangbereich neben dem Anlagen- und Bauservice Center zur öffentlichen Einsichtnahme auf. 

Für nähere Auskünfte und Planeinsicht stehen Ihnen darüber hinaus im Neuen Rathaus, 4. Stock, Herr Mag. Holzgreve, Stadtplanung Linz, Zimmer 4077, Telefon 7070-3178 und Herr Mayrhofer, Anlagen- und Bauamt, Zimmer 4021, Telefon 7070-3055, zur Verfügung.

Jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann (z.B. Grundeigentümer, Mieter), ist berechtigt, während der Auflagefrist schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice Center, abzugeben oder per Post zu übermitteln.

Rechtsgrundlage:
§ 11 Abs. 6 und 7 O.ö. Straßengesetz 1991

Der Bürgermeister: Franz Dobusch eh.

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