Amtsblatt Nummer 9 vom 5. Mai 2008

Anlagen- und Bauamt

Verordnungs-Kundmachung

betreffend Änderungsplan Nr. 70 zum Flächenwidmungsplan Linz – Teil Mitte und Süd Nr. 2 und Änderungsplan Nr. 18 zum Teilkonzept Linz-Ost des Örtlichen Entwicklungskonzeptes Nr. 1, „Heimlhofstraße - Voestalpine“

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 13. März 2008 folgende mit Bescheid des Amtes der Oö. Landesregierung am 26. März 2008, Zl. RO-R-300475/2, genehmigte Verordnung beschlossen:

Verordnung

§ 1

Der Änderungsplan Nr. 70 zum Flächenwidmungsplan Linz – Teil Mitte und Süd Nr. 2 sowie der Änderungsplan Nr. 18 zum Teilkonzept Linz-Ost des Örtlichen Entwicklungskonzeptes Nr. 1 werden erlassen.

§ 2

Der Wirkungsbereich der Verordnung wird wie folgt begrenzt:

Norden: nördlich Heimlhofstraße
Osten: westlich Industriezeile
Süden: südlich Industriezeile 40
Westen: östlich A 7 - Mühlkreisautobahn
Katastralgemeinde Lustenau

Die Pläne liegen vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Zimmer 4021, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 3

Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung werden die bisher rechtswirksamen Pläne im Wirkungsbereich der Änderungspläne Nr. 70 und 18 aufgehoben.

§ 4

Die Pläne treten mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft und werden während 14 Tagen nach ihrer Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Für den Bürgermeister:
Stadtrat Klaus Luger eh.

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