Amtsblatt Nummer 18 vom 21. September 2009

Anlagen- und Bauamt
Kundmachung

betreffend Bebauungsplan M 02-27-02-00; „Harrachstraße - Fadingerstraße“; öffentliche Planauflage

Das Anlagen- und Bauamt beabsichtigt, dem Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz den oben bezeichneten Bebauungsplan zur Beschlussfassung vorzulegen.

Der Bebauungsplan bezieht sich auf den nachstehend umgrenzten Teil des Stadtgebiets:

Norden: Harrachstraße
Osten: Fadingerstraße
Süden: Mozartstraße
Westen: Dametzstraße
Katastralgemeinde Linz

Der Planentwurf liegt im Neuen Rathaus, 4. Stock, im Planaushangbereich neben dem Anlagen- und Bauservice Center in der Zeit vom 25. September bis 23. Oktober 2009 zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Für nähere Auskünfte stehen Ihnen im Neuen Rathaus, 4. Stock, Stadtplanung Linz, Frau Ing.in Fischbacher, Zimmer 4077, Telefon +43 732 7070 3155 und Herr Dipl.-Ing. Lueger, Zimmer 4081, Telefon +43 732 7070 3146, zur Verfügung. Sie können während der Auflagefrist schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice Center, abgeben oder per Post übermitteln.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 3 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994

Der Bürgermeister: Franz Dobusch eh.

Anlagen- und Bauamt
Kundmachung

betreffend Aufstellung des Bebauungsplans  M 02-06-01-00; „Fabrikstraße - Prunerstraße“; Aufforderung zur Bekanntgabe der Planungsinteressen

Die Stadt Linz beabsichtigt die Aufstellung eines Bebauungsplans mit folgender Begrenzung:

Norden: Fabrikstraße
Osten: Prunerstraße
Süden: Lederergasse
Westen: Rechte Donaustraße, Pfarrplatz
Katastralgemeinde Linz

Sie können Ihre Anregungen und Planungsinteressen bis 3. November 2009 im Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, schriftlich bekannt geben oder per Post übermitteln.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994

Der Bürgermeister: Franz Dobusch eh.

Anlagen- und Bauamt
Kundmachung

betreffend Aufstellung des Bebauungsplans  M 04-34-01-00; „Scharitzerstraße - Schubertstraße“; Aufforderung zur Bekanntgabe der Planungsinteressen

Die Stadt Linz beabsichtigt die Aufstellung eines Bebauungsplans mit folgender Begrenzung:

Norden: Scharitzerstraße
Osten: Schubertstraße
Süden: Blumauerstraße
Westen: Humboldtstraße
Katastralgemeinde Linz

Sie können Ihre Anregungen und Planungsinteressen bis 3. November 2009 im Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, schriftlich bekannt geben oder per Post übermitteln.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994

Der Bürgermeister: Franz Dobusch eh.

Anlagen- und Bauamt
Verordnungs-Kundmachung

betreffend Verordnung gemäß § 11 Abs. 1 und 3 O.ö. Straßengesetz 1991; Bebauungsplan  S 20-10-01-00; „Ellbognerstraße - Landwiedstraße“, KG Kleinmünchen; Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße – Widmung für den Gemeingebrauch; Auflassung von Verkehrsflächen – Entziehung des Gemeingebrauches

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 2. Juli 2009 folgende Verordnung beschlossen:

Verordnung

§ 1

Gemäß § 11 Abs. 1 und 3 Oö. Straßengesetz 1991 wird die im beiliegenden Bebauungsplan S 20-10-01-00, der einen wesentlichen Bestandteil dieser Verordnung bildet, dargestellte Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße und deren Widmung für den Gemeingebrauch sowie die Auflassung von Verkehrsflächen mit Entziehung des Gemeingebrauches genehmigt.

§ 2

Die Lage und das Ausmaß der zur Gemeindestraße erklärten Grundflächen sowie der als Verkehrsfläche aufzulassenden Grundflächen sind aus dem beim Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, Zimmer 4021, während der Amtsstunden vom Tag der Kund-machung dieser Verordnung an zur öffentlichen Einsicht aufliegenden Plan ersichtlich.

§ 3

Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der zu Grunde liegende Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, Neues Rathaus, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Für den Bürgermeister:
Stadtrat Jürgen Himmelbauer eh.

Anlagen- und Bauamt
Kundmachung

betreffend Verordnung nach § 11 Abs. 1 und 3 Oö. Straßengesetz 1991; Bebauungsplan S 25-27-01-00; „Oidener Straße – Raffelstettner Straße“, KG Pichling; Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße und zum Radfahr- und Fußgängerweg – Widmung für den Gemeingebrauch; Auflassung von Verkehrsflächen – Entziehung des Gemeingebrauches; öffentliche Planauflage

Das Anlagen- und Bauamt beabsichtigt, dem Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz die oben angeführte Verordnung zur Beschlussfassung vorzulegen.

Der Verordnungsplan und der Umweltbericht liegen in der Zeit vom 9. Oktober bis 6. November 2009 im Neuen Rathaus, 4. Stock, im Planaushangbereich neben dem Anlagen- und Bauservice Center zur öffentlichen Einsichtnahme auf. 

Für nähere Auskünfte und Planeinsicht stehen Ihnen darüber hinaus im Neuen Rathaus, 4. Stock, Herr Ing. Hochreiter, Stadtplanung Linz, Zimmer 4080, Telefon 7070 3175, Herr Mayrhofer, Anlagen- und Bauamt, Zimmer 4021, Telefon 7070 3055, zur Verfügung.

Jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann (z.B. Grundeigentümer, Mieter), ist berechtigt, während der Auflagefrist schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice Center, abzugeben oder per Post zu übermitteln.

Rechtsgrundlage:
§ 11 Abs. 6 und 7 Oö. Straßengesetz 1991

Der Bürgermeister: Franz Dobusch eh.

Anlagen- und Bauamt
Kundmachung

betreffend Verordnung gemäß § 11 Abs. 1 und 3 Oö. Straßengesetz 1991; „Schnopfhagenstraße“, KG Kleinmünchen; Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße – Widmung für den Gemeingebrauch; Auflassung von Verkehrsflächen – Entziehung des Gemeingebrauchs; öffentliche Planauflage

Das Anlagen- und Bauamt beabsichtigt, dem Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz die oben angeführte Verordnung zur Beschlussfassung vorzulegen.

Der Verordnungsplan und der Umweltbericht liegen in der Zeit vom 9. Oktober bis 6. November 2009 im Neuen Rathaus, 4. Stock, im Planaushangbereich neben dem Anlagen- und Bauservice Center zur öffentlichen Einsichtnahme auf. 

Für nähere Auskünfte und Planeinsicht stehen Ihnen darüber hinaus im Neuen Rathaus, 4. Stock, Herr Ing. Hager, Stadtplanung Linz, Zimmer 4071, Telefon 7070 3144, Herr Mayrhofer, Anlagen- und Bauamt, Zimmer 4021, Telefon 7070 3055, zur Verfügung.

Jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann (z.B. Grundeigentümer, Mieter), ist berechtigt, während der Auflagefrist schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice Center, abzugeben oder per Post zu übermitteln.

Rechtsgrundlage:
§ 11 Abs. 6 und 7 Oö. Straßengesetz 1991

Der Bürgermeister: Franz Dobusch eh.

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