Amtsblatt Nummer 15 vom 10. August 2009

Anlagen- und Bauamt
Verordnungs-Kundmachung

betreffend Bebauungsplan M 01-13-01-00; „Steingasse - Herrenstraße“; Neuerfassung (Stammplan)

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in der Sitzung vom 2. Juli 2009 folgende Verordnung, die mit Bescheid des Amtes der Oö. Landesregierung am 7. Juli 2009, Zl. RO-R-500575/2, gemäß § 34 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigt wurde, beschlossen:

Verordnung

§ 1

Der Bebauungsplan M 01-13-01-00 wird erlassen.

§ 2

Der Wirkungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:

Norden: Steingasse
Osten: Herrenstraße
Süden: Baumbachstraße
Westen: Waltherstraße
Katastralgemeinde Linz

Der Bebauungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Zimmer 4021, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 3

Mit der Rechtswirksamkeit des neu erstellten Bebauungsplanes M 01-13-01-00 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksamen Bebauungspläne aufgehoben.

§ 4

Der Bebauungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Für den Bürgermeister:
Stadtrat Klaus Luger eh.

 

Anlagen- und Bauamt
Verordnungs-Kundmachung

betreffend Bebauungsplan M 05-51-01-00; „Auerspergstraße - Rainerstraße“; Neuerfassung (Stammplan)

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 2. Juli 2009 folgende Verordnung, die gemäß dem Schreiben des Amtes der Oö. Landesregierung vom 11. November 2008, Zl. RO-500540/1, keiner Genehmigungspflicht nach § 34 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 unterliegt, beschlossen:

Verordnung

§ 1

Der Bebauungsplan M 05-51-01-00 wird erlassen.

§ 2

Der Wirkungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:

Norden: Auerspergstraße
Osten: Rainerstraße
Süden: Volksgartenstraße
Westen: Gesellenhausstraße
Katastralgemeinde Linz

Der Bebauungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Zimmer 4021, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 3

Mit der Rechtswirksamkeit des neu erstellten Bebauungsplanes M 05-51-01-00 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksamen Bebauungspläne aufgehoben.

§ 4

Der Bebauungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Für den Bürgermeister:
Stadtrat Klaus Luger eh.

 

Anlagen- und Bauamt
Verordnungs-Kundmachung

betreffend Bebauungsplan S 10-09-01-00; „Werndlstraße – Am Bindermichl“; Neuerfassung (Stammplan)

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 2. Juli 2009 folgende Verordnung, die gemäß dem Schreiben des Amtes der Oö. Landesregierung vom 10. März 2009, Zl. RO-500652/1, keiner Genehmigungspflicht nach § 34 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 unterliegt, beschlossen:

Verordnung

§ 1

Der Bebauungsplan S 10-09-01-00 wird erlassen.

§ 2

Der Wirkungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:

Norden: Werndlstraße
Osten: Am Bindermichl
Süden: Stadlerstraße
Westen: Ramsauerstraße
Katastralgemeinde Waldegg

Der Bebauungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Zimmer 4021, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 3

Mit der Rechtswirksamkeit des neu erstellten Bebauungsplanes S 10-09-01-00 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksamen Bebauungspläne aufgehoben.

§ 4

Der Bebauungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Für den Bürgermeister:
Stadtrat Klaus Luger eh.


 

Anlagen- und Bauamt
Verordnungs-Kundmachung

betreffend Bebauungsplan S 20-10-01-00; „Helmholtzstraße – Landwiedstraße“; Neuerfassung (Stammplan)

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 2. Juli  2009 folgende Verordnung beschlossen.

Bebauungsplanwurde mit Bescheid des Amts der O.ö. Landesregierung vom 13. Juli 2009 Zl. RO-R-500451/8-2009gemäß § 34 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigt.

Verordnung

§ 1

Der Bebauungsplan S 20-10-01-00 wird erlassen.

§ 2

Der Wirkungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:

Norden: Helmholtzstraße
Osten: Hörzingerstraße 13
Süden: Salzburger Straße, Landwiedstraße
Westen: Melissenweg
Katastralgemeinde Kleinmünchen

Der Bebauungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Zimmer 4021, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 3

Mit der Rechtswirksamkeit des neu erstellten Bebauungsplanes S 20-10-01-00 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksamen Bebauungspläne aufgehoben.

§ 4

Der Bebauungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Für den Bürgermeister:
Stadtrat Klaus Luger eh.

 

Anlagen- und Bauamt
Verordnungs-Kundmachung

betreffend Bebauungsplan N 33-24-01-00; „Michlbauernweg - Höllmühlstraße“ und Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes 533A; Neuerfassung (Stammplan)

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 2. Juli 2009 folgende Verordnung, die gemäß dem Schreiben des Amtes der Oö. Landesregierung vom 10. März 2009, Zl. RO-500619/3, keiner Genehmigungspflicht nach § 34 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 unterliegt, beschlossen:

Verordnung

§ 1

Der Bebauungsplan N 33-24-01-00 und die Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes 533A werden erlassen.

§ 2

Der Wirkungsbereich der Verordnung wird wie folgt begrenzt:

Norden: nördlich Michlbauernweg
Osten: Höllmühlstraße und östlich davon
Süden: Gründbergstraße
Westen: Gründbergstraße und östlich Uppsalaweg
Katastralgemeinde: Pöstlingberg

Die Verordnung liegt vom Tag der Kundmachung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Zimmer 4021, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 3

Mit der Rechtswirksamkeit des neu erstellten Bebauungsplanes N 33-24-01-00 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksamen Bebauungspläne sowie der Bebauungsplan 533A im gekennzeichneten Aufhebungsbereich aufgehoben.

§ 4

Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Für den Bürgermeister:
Stadtrat Klaus Luger eh.

 

Anlagen– und Bauamt
Verordnungs-Kundmachung

betreffend Bebauungsplan N 35-24-02-00; „Niedermayrweg - Spitzweg“,Neuerfassung (Stammplan)

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 2. Juli 2009 folgende Verordnung beschlossen.

Bebauungsplanwurde mit Bescheid des Amts der O.ö. Landesregierung vom 7.7.2009 Zl. RO-R-500395/5-2009gemäß § 34 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigt.

Verordnung

§ 1

Der Bebauungsplan N 35-24-02-00 wird erlassen.

§ 2

Der Wirkungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:

Norden: Niedermayrweg
Osten: Spitzweg
Süden: Freistädter Straße
Westen: Johann-Wilhelm-Klein-Straße
Katastralgemeinde: Katzbach

Der Bebauungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Zimmer 4021, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 3

Mit der Rechtswirksamkeit des neu erstellten Bebauungsplanes N 35-24-02-00 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksamen Bebauungspläne aufgehoben.

§ 4

Der Bebauungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Für den Bürgermeister:
Stadtrat Klaus Luger eh.

 

Anlagen- und Bauamt
Kundmachung

betreffend Aufstellung des Bebauungsplans  N 34-01-01-00; „Freistädter Straße - Hauchlhamerweg“; Aufforderung zur Bekanntgabe der Planungsinteressen

Die Stadt Linz beabsichtigt die Aufstellung eines Bebauungsplans mit folgender Begrenzung:

Norden: Freistädter Straße
Osten: Hauchlhamerweg
Süden: A 7 - Mühlkreisautobahn
Westen: Teichstraße
Katastralgemeinde Katzbach

Sie können Ihre Anregungen und Planungsinteressen bis 22. September 2009 im Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, schriftlich bekannt geben oder per Post übermitteln.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz 1994

Der Bürgermeister: Franz Dobusch eh.

 

Anlagen- und Bauamt
Verordnungs-Kundmachung

betreffend Bebauungsplanänderung NW 100/10, Kaarstraße - Hauptstraße

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 2. Juli 2009 folgende Verordnung beschlossen.

Die Bebauungsplanänderung wurde mit Bescheid des Amts der O.ö. Landesregierung vom 7. Juli 2009 Zl. RO-R-500641/5-2009 gemäß § 34 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigt.

Verordnung

§ 1

Die Bebauungsplanänderung NW 100/10 wird erlassen.

§ 2

Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt:

Norden: Kaarstraße
Osten: Hauptstraße
Süden: Rudolfstraße
Westen: Mühlkreisbahnstraße
Katastralgemeinde: Urfahr

Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Zimmer 4021, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 3

Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung NW 100/10 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne aufgehoben.

§ 4

Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Für den Bürgermeister:
Stadtrat Klaus Luger eh.

 

Anlagen- und Bauamt
Verordnungs-Kundmachung

betreffend Bebauungsplanänderung SW 101/4; „Tungassingerstraße 21“

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 2. Juli 2009 folgende Verordnung, die gemäß dem Schreiben des Amtes der Oö. Landesregierung vom 6. April 2009, Zl. RO-500696/1, keiner Genehmigungspflicht nach § 34 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 unterliegt, beschlossen:

Verordnung

§ 1

Die Bebauungsplanänderung SW 101/4 wird erlassen.

§ 2

Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt:

Norden: Grundstück Nr. 1511/2
Osten: Spallerhofstraße 1a
Süden: nördlich Glimpfingerstraße
Westen: Tungassingerstraße
Katastralgemeinde Waldegg

Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Zimmer 4021, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 3

Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung SW 101/4 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne aufgehoben.

§ 4

Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Für den Bürgermeister:
Stadtrat Klaus Luger eh.

 

Anlagen- und Bauamt
Verordnungs-Kundmachung

betreffend Bebauungsplanänderung SW 115/10; „Jörgerstraße - Gruentalerstraße“

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 2. Juli 2009 folgende Verordnung, die gemäß dem Schreiben des Amtes der Oö. Landesregierung vom 19. März 2009, Zl. RO-500676/1, keiner Genehmigungspflicht nach § 34 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 unterliegt, beschlossen:

Verordnung

§ 1

Die Bebauungsplanänderung SW 115/10 wird erlassen.

§ 2

Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt:

Norden: Jörgerstraße
Osten: Hebenstreitstraße
Süden: Gruentalerstraße
Westen: Landwiedstraße
Katastralgemeinde Waldegg

Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Zimmer 4021, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 3

Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung SW 115/10 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne aufgehoben.

§ 4

Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Für den Bürgermeister:
Stadtrat Klaus Luger eh.

 

Anlagen- und Bauamt
Verordnungs-Kundmachung

betreffend Änderungsplan Nr. 107 zum Flächenwidmungsplan Linz – Teil Mitte und Süd Nr. 2; „Landwiedstraße – Stadt Linz, Gebäudemanagement“

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in der Sitzung vom 2. Juli 2009 folgende Verordnung, die mit Bescheid des Amtes der Oö. Landesregierung am 7. Juli 2009, Zl. RO-R-301467/5, gemäß § 34 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigt wurde, beschlossen:

Verordnung

§ 1

Der Änderungsplan Nr. 107 zum Flächenwidmungsplan Linz - Teil Mitte und Süd Nr. 2 wird erlassen.

§ 2

Der Wirkungsbereich des Flächenwidmungsplan-Änderungsplanes wird wie folgt begrenzt:

Norden: Helmholtzstraße
Osten: Ellbognerstraße, Landwiedstraße
Süden: Salzburger Straße
Westen: westliche Grenze des Grundstückes Nr. 1559/7
Katastralgemeinde Kleinmünchen

Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Zimmer 4021, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 3

Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz - Teil Mitte und Süd Nr. 2 im Wirkungsbereich des Änderungsplanes Nr. 107 aufgehoben.

§ 4

Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Für den Bürgermeister:
Stadtrat Klaus Luger eh.

 

Anlagen- und Bauamt
Verordnungs-Kundmachung

betreffend Änderungsplan Nr. 108 zum Flächenwidmungsplan Linz – Teil Mitte und Süd Nr. 2; „Hanuschstraße - GESPAG

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in der Sitzung vom 2. Juli 2009 folgende Verordnung, die mit Bescheid des Amtes der Oö. Landesregierung am 13. Juli 2009, Zl. RO-R-301392/5, gemäß § 34 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigt wurde, beschlossen:

Verordnung

§ 1

Der Änderungsplan Nr. 108 zum Flächenwidmungsplan Linz - Teil Mitte und Süd Nr. 2 wird erlassen.

§ 2

Der Wirkungsbereich des Flächenwidmungsplan-Änderungsplanes wird wie folgt begrenzt:

Norden: südlich Reuchlinstraße
Osten: A 7 - Mühlkreisautobahn
Süden: A 7 - Mühlkreisautobahn
Westen: Hanuschstraße
Katastralgemeinde Waldegg

Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Zimmer 4021, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 3

Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz - Teil Mitte und Süd Nr. 2 im Wirkungsbereich des Änderungsplanes Nr. 108 aufgehoben.

§ 4

Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Für den Bürgermeister:
Stadtrat Klaus Luger eh.

 

Anlagen- und Bauamt
Verordnungs-Kundmachung

betreffend Änderungsplan Nr. 116 zum Flächenwidmungsplan Linz – Teil Mitte und Süd Nr. 2; „Lißfeldstraße 18 und 19“

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in der Sitzung vom 2. Juli 2009 folgende Verordnung, die mit Bescheid des Amtes der Oö. Landesregierung am 7. Juli 2009, Zl. RO-R-302081/4, gemäß § 34 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigt wurde, beschlossen:

Verordnung

§ 1

Der Änderungsplan Nr. 116 zum Flächenwidmungsplan Linz - Teil Mitte und Süd Nr. 2 wird erlassen.

§ 2

Der Wirkungsbereich des Flächenwidmungsplan-Änderungsplanes wird wie folgt begrenzt:

Norden: Lißfeldstraße
Osten: Grundstück Nr. 1932/15
Süden: Lißfeldstraße 20
Westen: Grundstück Nr. 1924
Katastralgemeinde Kleinmünchen

Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Zimmer 4021, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 3

Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz - Teil Mitte und Süd Nr. 2 im Wirkungsbereich des Änderungsplanes Nr. 116 aufgehoben.

§ 4

Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Für den Bürgermeister:
Stadtrat Klaus Luger eh.

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