Amtsblatt Nummer 13 vom 6. Juli 2009

Finanzrechts- und Steueramt

Verordnung

Gemäß §§ 1 Abs. 1 Parkgebührengesetz, LGBl. Nr. 28/1988, zuletzt in der Fassung des Landesgesetzblattes LGBl. Nr. 126/2005 und § 1 Abs. 2 der Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 11. Mai 1989 betreffend die Einhebung einer Gemeindeabgabe für das Abstellen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen in Kurzparkzonen, zuletzt in der Fassung Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz Nr. 19/2008, wird verordnet:

Für den westseitigen Teil des Bernaschekplatzes, von Objekt Rudolfstraße Nr. 13 bis Kreuzung Neugasse, lt. beiliegendem Beschilderungsplan des Magistrates Linz, Stadtplanung, vom 30. März 2009, straßenpolizeilich am 28. Mai 2009 verordnete Kurzparkzone besteht Gebührenpflicht

Das zuständige Mitglied des Stadtsenates:
Stadtrat Johann Mayr eh.

Plan zur Verordnung (JPG | 1,13 MB)

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