Amtsblatt Nummer 8 vom 20. April 2009

Einwohner- und Standesamt

Kundmachung

über die Ausschreibung der Wahl der österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments

Gemäß § 2 Abs. 3 Europawahlordnung 1996 i.d.g.F. wird die Verordnung der Bundesregierung über die Ausschreibung der Wahl der österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments, BGBI. II Nr. 77/2009 bekannt gemacht:

Verordnung der Bundesregierung über die Ausschreibung der Wahl der österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments, die Festsetzung des Wahltages und des Stichtages

Aufgrund des § 2 Abs. 2 der Europawahlordnung  - EuWO, BGBl. Nr. 117/1996, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 11/2009, wird verordnet:

§ 1

Die Wahl der österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments wird ausgeschrieben.

§ 2  

Im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates wird als Wahltag der 7. Juni 2009 festgesetzt.

§ 3  

Als Stichtag wird der 31. März 2009 bestimmt.

Der Bürgermeister: Franz Dobusch eh.

Bezirkswahlbehörde Linz-Stadt

Kundmachung

über die Bestellung und Berufung der Mitglieder der Gemeindewahlbehörde der Stadt Linz anlässlich der Durchführung der Wahl der österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments am 7. Juni 2009.

Auf Grund des § 15 Abs. 5 der Nationalrats-Wahlordnung 1992 - NRWO, BGBl. Nr. 471/1992 in der geltenden Fassung, wird kundgemacht:

I. Der Bürgermeister hat gemäß § 8 Abs. 2 NRWO 1992 i.d.g.F. zu seinem ständigen Vertreter als Vorsitzenden und Gemeindewahlleiter bestellt:

Mag. Karl Wögerbauer

II. Der Bürgermeister hat gemäß § 8 Abs. 3 NRWO 1992 i.d.g.F. für den Fall der vorübergehenden Verhinderung des Gemeindewahlleiters als dessen Stellvertreter bestellt:

OAR Wolfgang Oberaigner

III. Der Bezirkswahlleiter hat gemäß § 15 Abs. 2 NRWO 1992 i.d.g.F. folgende BeisitzerInnen und ErsatzbeisitzerInnen in die Gemeindewahlbehörde berufen:

Für die Partei „Sozialdemokratische Partei Österreichs“:

BeisitzerInnen:

  • GRin Helga Eilmsteiner  
  • GR Mag. Christian Forsterleitner  
  • GRin Erika Rockenschaub
  • GR Josef Zehetner 

ErsatzbeisitzerInnen:

  • GR Erich Kaiser
  • GR Dr. Franz Leidenmüller
  • GRin Dipl.-Ing.in Ana Martincevic
  • GR Klaus Strigl

Für die Partei „Österreichische Volkspartei“:

BeisitzerInnen:

  • GRin  Mag.a Dr.in Elisabeth Manhal 
  • GR Markus Spannring 

ErsatzbeisitzerInnen:

  • Hannes Amstler
  • GR Ing. Peter Casny

Für die Partei „Die Grünen - Die Grüne Alternative (GRÜNE)“:

BeisitzerInnen:

  • GRin Ursula Roschger 

ErsatzbeisitzerInnen:

  • Mag. Markus Pühringer

Für die Partei „Freiheitliche Partei Österreichs“:

BeisitzerInnen:

  • GR Robert Hauer
  • Michael Raml

ErsatzbeisitzerInnen:

  • AbgzNR GR Werner Neubauer
  • GR DI Günther Kleinhanns

Der Bezirkswahlleiter-Stellvertreter:
Mag. Günther Zeirzer eh.

 

Bezirkswahlbehörde Linz-Stadt

Kundmachung

über die Bestellung und Berufung der Mitglieder der Bezirkswahlbehörde der Stadt Linz anlässlich der Durchführung der Wahl der österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments am 7. Juni 2009.

Auf Grund des § 15 Abs. 5 der Nationalrats-Wahlordnung 1992 - NRWO, BGBl. Nr. 471/1992 in der geltenden Fassung, wird kundgemacht:

I. Der Bürgermeister hat gemäß § 10 Abs. 2 NRWO 1992 i.d.g.F. zu seinem ständigen Vertreter als Vorsitzenden und Bezirkswahlleiter bestellt:

Dr. Ernst Inquart

II. Der Bürgermeister hat gemäß § 10 Abs. 3 NRWO 1992 i.d.g.F. für den Fall der vorübergehenden Verhinderung des Bezirkswahlleiters als dessen Stellvertreter bestellt:

Mag. Günther Zeirzer

III. Der Landeswahlleiter hat gemäß § 15 Abs. 2 NRWO 1992 i.d.g.F. folgende BeisitzerInnen und ErsatzbeisitzerInnen sowie Vertrauenspersonen in die Bezirkswahlbehörde berufen:

Für die Partei „Sozialdemokratische Partei Österreichs“:

BeisitzerInnen:

  • GR Johannes Eichinger-Wimmer
  • GR Manfred Fadl
  • GRin Regina Fechter-Richtinger,MAS 
  • GRin Mag.a Miriam Köck

ErsatzbeisitzerInnen:

  • GR Markus Benedik
  • GRin Karin Hörzing
  • GRin Elfriede Kalod
  • GR Ing. Karl Reisinger

Für die Partei „Österreichische Volkspartei“:

BeisitzerInnen:

  • Vbgm a.D. Mag. Dr. Reinhard Dyk
  • GR RegR Ing. Franz Hofer 

ErsatzbeisitzerInnen:

  • Mag. Klaus Führlinger
  • Mag. Franz Mader

Für die Partei „Die Grünen - Die Grüne Alternative (GRÜNE)“:

BeisitzerInnen:

  • Gernot Wartner

ErsatzbeisitzerInnen:

  • GRin Alexandra Schmid

Für die Partei „Freiheitliche Partei Österreichs“:

BeisitzerInnen:

  • GR Dr. Manfred Traxlmayr
  • Detlef Wimmer

ErsatzbeisitzerInnen:

  • Botond Kállay
  • GRin Ute Klitsch

Vertrauenspersonen:

Für die Partei „Bündnis Zukunft Österreich (BZÖ)“

Beisitzer:

  • Klaus Mitter

Der Bezirkswahlleiter-Stellvertreter:
Mag. Günther Zeirzer eh.

Anlagen – und Bauamt

Kundmachung

betreffend Bebauungsplan S 10-09-01-00; „Werndlstraße – Am Bindermichl“; öffentliche Planauflage

Das Anlagen- und Bauamt beabsichtigt, dem Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz den oben bezeichneten Bebauungsplan zur Beschlussfassung vorzulegen.

Der Bebauungsplan bezieht sich auf den nachstehend umgrenzten Teil des Stadtgebiets:

Norden: Werndlstraße
Osten: Am Bindermichl
Süden: Stadlerstraße
Westen: Ramsauerstraße
Katastralgemeinde Waldegg

Der Planentwurf liegt im Neuen Rathaus, 4. Stock, im Planaushangbereich neben dem Anlagen- und Bauservice Center in der Zeit vom 21. April bis 19. Mai 2009 zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Für nähere Auskünfte stehen Ihnen im Neuen Rathaus, 4. Stock, Stadtplanung Linz, Herr Ing. Piffl, Zimmer 4076, Telefon 7070-3154 und Herr Dipl.-Ing. Lueger, Zimmer 4081, Telefon 7070-3146, zur Verfügung.

Sie können während der Auflagefrist schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice Center, abgeben oder per Post übermitteln.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 3 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994

Der Bürgermeister: Franz Dobusch eh.

 

Anlagen- und Bauamt

Kundmachung

betreffend Bebauungsplan N 32-16-02-00 und Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes NW 103/2; „Hohe Straße - Windflachweg“; öffentliche Planauflage

Das Anlagen- und Bauamt beabsichtigt, dem Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz den oben bezeichneten Bebauungsplan zur Beschlussfassung vorzulegen.

Der Bebauungsplan bezieht sich auf den nachstehend umgrenzten Teil des Stadtgebiets:

Norden: Reisingerweg, Hohe Straße 90
Osten: Pöstlingbergbahn, Hohe Straße
Süden: Windflachweg
Westen: Kaindlweg, Stadtgrenze zu Puchenau
Katastralgemeinde Pöstlingberg

Der Planentwurf liegt im Neuen Rathaus, 4. Stock, im Planaushangbereich neben dem Anlagen- und Bauservice Center in der Zeit vom 21. April bis 19. Mai 2009 zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Für nähere Auskünfte stehen Ihnen im Neuen Rathaus, 4. Stock, Stadtplanung Linz, Frau Ing.in Fischbacher, Zimmer 4077, Telefon 7070-3155, Herr Dipl.-Ing. Lueger, Zimmer 4081, Telefon 7070-3146, zur Verfügung.

Sie können während der Auflagefrist schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice Center, abgeben oder per Post übermitteln.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 3 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994

Der Bürgermeister:   D o b u s c h   eh.

 

Anlagen- und Bauamt

Verordnungs-Kundmachung

betreffend Bebauungsplan N 35-03-02-00 und Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes N 35-03-01-00; „Aubrunnerweg – Michael-Hainisch-Straße“; Neuerfassung (Stammplan)

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 12. März 2009 folgende Verordnung beschlossen.

Der Bebauungsplan wurde mit Bescheid des Amtes der Oö. Landesregierung vom 17. März 2009, Zl. RO-R-500330/7/1, gemäß § 34 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigt.

Verordnung

§ 1

Der Bebauungsplan N 35-03-02-00 und die Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes N 35-03-01-00 werden erlassen.

§ 2

Der Wirkungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:

Norden: Aubrunnerweg
Osten: Widmungsgrenze zum Grünland
Süden: Michael-Hainisch-Straße und Julius-Raab-Straße
Westen: Altenberger Straße
Katastralgemeinde Katzbach

Der Bebauungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Zimmer 4021, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 3

Mit der Rechtswirksamkeit des neu erstellten Bebauungsplanes N 35-03-02-00 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksamen Bebauungspläne sowie der Bebauungsplan N 35-03-01-00 im gekennzeichneten Aufhebungsbereich aufgehoben.

§ 4

Der Bebauungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Für den Bürgermeister:
Stadtrat Klaus Luger eh.

 

Anlagen- und Bauamt

Kundmachung

betreffend Aufstellung des Bebauungsplans M 08-13-01-00; „Waldeggstraße – Ing.-Etzel-Straße“; Aufforderung zur Bekanntgabe der Planungsinteressen

Die Stadt Linz beabsichtigt die Aufstellung eines Bebauungsplans mit folgender Begrenzung:

Norden: Waldeggstraße
Osten: B 139 - Westbrücke
Süden: Westbahnstrecke
Westen: Stadtgrenze zu Leonding
Katastralgemeinde Waldegg

Sie können Ihre Anregungen und Planungsinteressen bis 2. Juni 2009 im Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, schriftlich bekannt geben oder per Post übermitteln.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994

Der Bürgermeister: Franz Dobusch eh.

 

Anlagen- und Bauamt

Kundmachung

betreffend Aufstellung des Bebauungsplans S 14-04-01-00; „Anastasius-Grün-Straße – Lenaustraße“; Aufforderung zur Bekanntgabe der Planungsinteressen

Die Stadt Linz beabsichtigt die Aufstellung eines Bebauungsplans mit folgender Begrenzung:

Norden: Anastasius-Grün-Straße
Osten: Lenaustraße
Süden: Anzengruberstraße
Westen: Grillparzerstraße
Katastralgemeinde Lustenau

Sie können Ihre Anregungen und Planungsinteressen bis 2. Juni 2009 im Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, schriftlich bekannt geben oder per Post übermitteln.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994

Der Bürgermeister: Franz Dobusch eh.

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