Amtsblatt Nummer 6 vom 23. März 2009

Präsidium, Personal und Organisation
Verordnung

des zuständigen Mitgliedes des Stadtsenates vom 6. März 2009, mit der Bedienstete der Stadt Linz von der Informations- und Kommunikationstechnologie Linz GmbH an die Informations- und Kommunikationstechnologie Linz Infrastruktur GmbH zur Dienstleistung zugewiesen werden (Gemeindebediensteten-Zuweisungsverordnung 2009 IKT Infra Linz GmbH - GZV 2009 IKT Infra)

Auf Grund von §§ 3 Abs. 1, 5 Abs. 3 Z. 3 Oö. Gemeindebediensteten-Zuweisungsgesetz – Oö. GZG, LGBl.Nr. 119/2005, § 47 Statut für die Landeshauptstadt Linz (StL 1992), LGBl.Nr. 7/1992 idF Nr. 1/2005, sowie § 2 der Gemeindebediensteten-Zuweisungsverordnung 2008 IKT Linz GmbH vom 27. November 2008 und Verordnung des Stadtsenates der Landeshauptstadt Linz vom 6. November 2003, mit der die Geschäftseinteilung für den Stadtsenat festgelegt wird, wird verordnet:

§ 1

Zuweisung

(1) Alle in Abs. 2 angeführten Personen, welche mit der Gemeindebediensteten-Zuweisungsverordnung 2008 IKT Linz GmbH vom 27. November 2008 per 1. Jänner 2009 der Informations- und Kommunikationstechnologie Linz GmbH zur Dienstleistung zugewiesen wurden, werden rückwirkend mit Wirksamkeit 1. Februar 2009, 00.00 Uhr, der Informations- und Kommunikationstechnologie Linz Infrastruktur GmbH zur dauernden Dienstleistung zugewiesen.

(2) Folgende Personen sind von der in Abs. 1 beschriebenen Zuweisung umfasst:

Pers. Nr. Nachname Vorname Titel Geb. Datum
107603 Ambach Josef 30.5.1968
37532 Ban Chamroeun Ing. 6.3.1966
610458 Barth Martin 4.8.1974
35246 Bauer Christian DI 17.8.1963
174165 Buchner Horst 14..1960
515914 Denk Reate 5.6.1970
560308 Dornetshuber Bernhard 7.4.1980
601433 Drum Roman 14.9.1966
524824 Eckelbauer Manfred 18.1.1967
600130 Erlinger Melanie 22.8.1980
564311 Friedrich Christian 28.8.1976
71935 Gidl Renate 3.7.1955
35254 Gratzer Gerhard 2.12.1961
500410 Grigoriu Reinhard 24.8.1970
107689 Gringinger Gerald 19.1.1968
12629 Harringer Andreas Ing. 19.10.1966
609691 Hasibether Florian 21.4.1985
95745 Heidinger Dietmar 27.1.1963
71900 Hofer Ingrid 31.10.1953
601409 Hummle-Holzmann Ingrid 25.9.1970
106690 Klafböck Gerhard 1.7.1959
611027 Kneidinger Alexander 25.3.1979
611029 Konnerth Helmut 19.11.1961
603272 Krammer Josef 10.12.1952
566179 Märzinger Thomas 6.3.1973
35580 Mayrhofer Sieglinde 17.3.1968
558982 Mayrhofer Günter 14.71984
22861 Nagy Christa 8.5.1956
105392 Perzy Gerald 14..1967
562645 Pollak Heidi 5.12.1964
546380 Pierlinger Veronika Ing.in 8.11.1973
514462 Pröll Sieglinde DIin 23.6.1960
548847 Reindl Thomas  1.10.1975
602636 Reitböck Thomas 28.9.1975
608481 Rohrmansdorfer Manfred 1.8.1947
96059 Roth Albert 20.12.1985
30805 Schönauer Thomas 2.6.1964
525642 Stehrer Thomas 3.4.1973
600043 Stifter Helmut 20.7.1967
514470 Voit Mario DI 10.8.1968
599000 Walchshofer Arno 12.6.1975
546518 Weigert Gerhard 26.9.1968
72788 Weißenhofer Werner 1.6.1952
524964 Wesley Bernhard DI 22.5.1964
24449 Wiesmayr Rudolf DI 7.11.1959
600049 Zoitl Reinhold 22.8.1964
600104 Zöttl Stefan 23.5.1978
§ 2
In-Kraft-Treten

Diese Verordnung tritt rückwirkend mit 1. Februar 2009 in Kraft. Gleichzeitig tritt § 1 Abs. 1 GZV 2008 IKT vom 27. November 2008 hinsichtlich der in Abs. 1 angeführten Bediensteten außer Kraft.

Das zuständige Mitglied des Stadtsenates:
Stadtrat Klaus Luger eh.

Anlagen- und Bauamt
Kundmachung

betreffend Bebauungsplan S 20-07-01-00; „Helmholtzstraße - Melissenweg“; öffentliche Planauflage

Das Anlagen- und Bauamt beabsichtigt, dem Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz den oben bezeichneten Bebauungsplan zur Beschlussfassung vorzulegen.

Der Bebauungsplan bezieht sich auf den nachstehend umgrenzten Teil des Stadtgebiets:

Norden: Widmungsgrenze zum Grünland
Osten: Ellbognerstraße
Süden: Helmholtzstraße
Westen: Melissenweg
Katastralgemeinde Kleinmünchen

Der Planentwurf liegt im Neuen Rathaus, 4. Stock, im Planaushangbereich neben dem Anlagen- und Bauservice Center in der Zeit vom 31. März bis 28. April 2009 zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Für nähere Auskünfte stehen Ihnen im Neuen Rathaus, 4. Stock, Stadtplanung Linz, Herr Ing. Piffl, Zimmer 4076, Telefon 7070-3154 und Herr Dipl.-Ing. Lueger, Zimmer 4081, Telefon 7070-3146, zur Verfügung.

Sie können während der Auflagefrist schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice Center, abgeben oder per Post übermitteln.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 3 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994

Der Bürgermeister: Franz Dobusch eh.

 

Anlagen- und Bauamt
Kundmachung

betreffend Bebauungsplan N 33-25-01-00 „Am Gründberghof“ und Aufhebung von Teilbereichen der Bebauungspläne NW 112/I, NW 112/7 und 410; öffentliche Planauflage

Das Anlagen- und Bauamt beabsichtigt, dem Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz die oben bezeichnete Verordnung zur Beschlussfassung vorzulegen.

Die Verordnung bezieht sich auf den nachstehend umgrenzten Teil des Stadtgebiets:

Norden: Gründbergstraße
Osten: Gründbergstraße 31
Süden: Nußbaumstraße
Westen: Gründbergstraße 63
Katastralgemeinde Pöstlingberg

Der Planentwurf liegt im Neuen Rathaus, 4. Stock, im Planaushangbereich neben dem Anlagen- und Bauservice Center in der Zeit vom 31. März bis 28. April 2009 zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Für nähere Auskünfte stehen Ihnen im Neuen Rathaus, 4. Stock, Stadtplanung Linz, Herr Ing. Perchthaler, Zimmer 4085, Telefon 7070-3150, Herr Dipl.-Ing. Lueger, Zimmer 4081, Telefon 7070-3146, zur Verfügung.

Sie können während der Auflagefrist schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice Center, abgeben oder per Post übermitteln.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 3 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994

Der Bürgermeister: Franz Dobusch eh.

 

Anlagen- und Bauamt
Verordnungs-Kundmachung

betreffend Bebauungsplan N 34-21-01-00; „Zappestraße - Marienberg“; Neuerfassung (Stammplan)

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 27. November 2008 folgende Verordnung beschlossen.

Der Bebauungsplan wurde mit Bescheid des Amts der o.ö. Landesregierung vom 2. Februar 2009, Zl. RO-R-500057/9-2009-Els, gemäß § 34 Abs. 1 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigt.

Verordnung

§ 1

Der Bebauungsplan N 34-21-01-00 wird erlassen.

§ 2

Der Wirkungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:

Norden: Zappestraße 9 und 10
Osten: Widmungsgrenze zum Grünland
Süden: Marienberg 36
Westen: Marienberg Verkehrsfläche
Katastralgemeinde Katzbach

Der Bebauungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Zimmer 4021, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 3

Mit der Rechtswirksamkeit des neu erstellten Bebauungsplanes N 34-21-01-00 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksamen Bebauungspläne aufgehoben.

§ 4

Der Bebauungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Für den Bürgermeister:
Stadtrat Klaus Luger eh.

 

 

Anlagen- und Bauamt
Verordnungs-Kundmachung

betreffend Bebauungsplanänderung M 02-22-02-02; „Bethlehemstraße – Dametzstraße“; Verbaländerung

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 12. März 2009 folgende Verordnung beschlossen.

Die Bebauungsplanänderung unterliegt gemäß dem Schreiben des Amts der o.ö. Landesregierung vom 22. Dezember 2008, Zl. RO-500557/2, keiner Genehmigungspflicht nach § 34 Abs. 1 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994.

Verordnung

§ 1

Die Bebauungsplanänderung M 02-22-02-02 wird erlassen.

§ 2

Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt:

Norden: südlich Bethlehemstraße
Osten: Dametzstraße
Süden: Harrachstraße
Westen: Landstraße
Katastralgemeinde Linz

Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Zimmer 4021, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 3

Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung M 02-22-02-02 wird der Bebauungsplan M 02-22-02-01 geändert.

§ 4

Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Für den Bürgermeister:
Stadtrat Klaus Luger eh.

 


 

Anlagen- und Bauamt
Verordnungs-Kundmachung

betreffend Bebauungsplanänderung M 08-23-01-02; „Bockgasse - Froschberg“

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 22. Jänner 2009 folgende Verordnung beschlossen.

Die Bebauungsplanänderung wurde mit Bescheid des Amts der o.ö. Landesregierung vom 11. Februar 2009, Zl. RO-R-500262/7, gemäß § 34 Abs. 1 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigt.

Verordnung

§ 1

Die Bebauungsplanänderung M 08-23-01-02 wird erlassen.

§ 2

Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt:

Norden: Bockgasse
Osten: Froschberg
Süden: Ziegeleistraße
Westen: Bockgasse
Katastralgemeinde Waldegg

Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Zimmer 4021, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 3

Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung M 08-23-01-02 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne aufgehoben.

§ 4

Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstra-ße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Für den Bürgermeister:
Stadtrat Klaus Luger eh.

 

 

Anlagen- und Bauamt
Verordnungs-Kundmachung

betreffend Bebauungsplanänderung S 23-38-01-01; „Wüstenrotplatz 1 - 4“; Verbaländerung

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 12. März 2009 folgende Verordnung beschlossen.

Die Bebauungsplanänderung unterliegt gemäß dem Schreiben des Amts der o.ö. Landesregierung vom 17. Dezember 2008, Zl. RO-500563/2, keiner Genehmigungspflicht nach § 34 Abs. 1 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994.

Verordnung

§ 1

Die Bebauungsplanänderung S 23-38-01-01 wird erlassen.

§ 2

Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanän-derung wird wie folgt begrenzt:

Norden: Weidingerbach
Osten: Grundstücke Nr. 69/1 und 682/3
Süden: Auwiesenstraße
Westen: Grundstück Nr. 682/2
Katastralgemeinde Kleinmünchen

Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Zimmer 4021, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 3

Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung S 23-38-01-01 wird der Bebauungsplan S 23-38-01-00 geändert.

§ 4

Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Für den Bürgermeister:
Stadtrat Klaus Luger eh.


 

Anlagen- und Bauamt
Verordnungs-Kundmachung

betreffend Bebauungsplanänderung S 25-98-01-01; „Oidener Straße – Freiwillige-Schützen-Straße“

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 22. Jänner 2009 folgende Verordnung beschlossen.

Die Bebauungsplanänderung wurde mit Bescheid des Amts der o.ö. Landesregierung vom 2. Februar 2009, Zl. RO-R-500432/3, gemäß § 34 Abs. 1 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigt.

Verordnung

§ 1

Die Bebauungsplanänderung S 25-98-01-01 wird erlassen.

§ 2

Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanän-derung wird wie folgt begrenzt:

Norden: Traundorfer Straße – Oidener Straße
Osten: Oidener Straße 10 und 10a
Süden: Freiwillige-Schützen-Straße
Westen: Zeillingerweg
Katastralgemeinde Ufer

Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Zimmer 4021, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 3

Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung S 25-98-01-01 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne aufgehoben.

§ 4

Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Für den Bürgermeister:
Stadtrat Klaus Luger eh.


 

Anlagen- und Bauamt
Verordnungs-Kundmachung

betreffend Bebauungsplanänderung W 111/9; „Händelstraße - Wallnerstraße“

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 12. März 2009 folgende Verordnung beschlossen.

Die Bebauungsplanänderung unterliegt gemäß dem Schreiben des Amts der o.ö. Landesregierung vom 19. November 2008, Zl. RO-500550/1, keiner Genehmigungspflicht nach § 34 Abs. 1 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994.

Verordnung

§ 1

Die Bebauungsplanänderung W 111/9 wird erlassen.

§ 2

Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt:

Norden: Händelstraße
Osten: Händelstraße 36a
Süden: Wallnerstraße
Westen: Johann-Sebastian-Bach-Straße
Katastralgemeinde Waldegg

Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Zimmer 4021, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 3

Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne aufgehoben.

§ 4

Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Für den Bürgermeister:
Stadtrat Klaus Luger eh.

 

Anlagen- und Bauamt
Verordnungs-Kundmachung

betreffend Änderungsplan Nr. 28 zum Flächenwidmungsplan Linz – Teil Urfahr Nr. 3; „Linzer Straße - Höllmühlbach“

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 22. Jänner 2009 folgende Verordnung beschlossen.

Die Flächenwidmungsplan-Änderung wurde mit Bescheid des Amts der o.ö. Landesregierung vom 2. Februar 2009, Zl. RO-300887/6-2009-Els, gemäß § 34 Abs. 1 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigt.

Verordnung

§ 1

Der Änderungsplan Nr. 28 zum Flächenwidmungsplan Linz - Teil Urfahr Nr. 3 wird erlassen.

§ 2

Der Wirkungsbereich des Flächenwidmungsplan-Änderungsplanes wird wie folgt begrenzt:

Norden: Grundstück Nr. 679/9
Osten: Linzer Straße
Süden: Höllmühlbach
Westen: Höllmühlbach
Katastralgemeinde Urfahr

Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Zimmer 4021, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 3

Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz - Teil Urfahr Nr. 3 im Wirkungsbereich des Änderungsplanes Nr. 28 aufgehoben.

§ 4

Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Für den Bürgermeister:
Stadtrat Klaus Luger eh.


 

Anlagen- und Bauamt
Verordnungs-Kundmachung

betreffend Änderungsplan Nr. 111 zum Flächenwidmungsplan Linz – Teil Mitte und Süd Nr. 2; „Hanuschstraße 26 - Köttstorfer“

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 22. Jänner 2009 folgende Verordnung beschlossen.

Die Flächenwidmungsplan-Änderung wurde mit Bescheid des Amts der o.ö. Landesregierung vom 2. Februar 2009, Zl. RO-R-301456/2, gemäß § 34 Abs. 1 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigt.

Verordnung

§ 1

Der Änderungsplan Nr. 111 zum Flächenwidmungsplan Linz - Teil Mitte und Süd Nr. 2 wird erlassen.

§ 2

Der Wirkungsbereich des Flächenwidmungsplan-Änderungsplanes wird wie folgt begrenzt:

Norden: Grdst. Nr. 497/5
Osten: Hanuschstraße
Süden: Grdst. Nr. 497/1
Westen: Grdst. Nr. 497/1
Katastralgemeinde Waldegg

Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Zimmer 4021, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 3

Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz - Teil Mitte und Süd Nr. 2 im Wirkungsbereich des Änderungsplanes Nr. 111 aufgehoben.

§ 4

Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Für den Bürgermeister:
Stadtrat Klaus Luger eh.

 


 

Anlagen- und Bauamt
Kundmachung

betreffend Verordnung gemäß § 11 Abs. 1 und 3 O.ö. Straßengesetz 1991; Bebauungsplan S 20-07-01-00; „Helmholtzstaße – Melissenweg - Ellbognerstraße“; KG Kleinmünchen; Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße – Widmung für den Gemeingebrauch; Auflassung von Verkehrsflächen – Entziehung des Gemeingebrauchs; öffentliche Planauflage.

Das Anlagen- und Bauamt beabsichtigt, dem Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz die oben angeführte Verordnung zur Beschlussfassung vorzulegen.

Der Verordnungsplan liegt in der Zeit vom 7. April bis 5. Mai 2009 im Neuen Rathaus, 4. Stock, im Planaushangbereich neben dem Anlagen- und Bauservice Center zur öffentlichen Einsichtnahme auf. 

Für nähere Auskünfte und Planeinsicht stehen Ihnen darüber hinaus im Neuen Rathaus, 4. Stock, Herr Ing. Piffl, Stadtplanung Linz, Zimmer 4076, Telefon 7070-3154 und Herr Mayrhofer, Anlagen- und Bauamt, Zimmer 4021, Telefon 7070-3055, zur Verfügung.

Jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann (z.B. Grundeigentümer, Mieter), ist berechtigt, während der Auflagefrist schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice Center, abzugeben oder per Post zu übermitteln.

Rechtsgrundlage:
§ 11 Abs. 6 und 7 O.ö. Straßengesetz 1991

Der Bürgermeister: Franz Dobusch eh.

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