Amtsblatt Nummer 2 vom 26. Jänner 2009

Anlagen- und Bauamt
Verordnungs-Kundmachung

betreffend Änderungsplan Nr. 113 zum Flächenwidmungsplan Linz – Teil Mitte und Süd Nr. 2, „Promenade III – Land OÖ.

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 27. November 2008 folgende Verordnung beschlossen.

Die Flächenwidmungsplan-Änderung wurde mit Bescheid des Amts der o.ö. Landesregierung vom 5. Dezember 2008, Zl. RO-R-301487/2, gemäß § 34 Abs. 1 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigt.

Verordnung

§ 1

Der Änderungsplan Nr. 113 zum Flächenwidmungsplan Linz - Teil Mitte und Süd Nr. 2 wird erlassen.

§ 2

Der Wirkungsbereich des Flächenwidmungsplan-Änderungsplanes wird wie folgt begrenzt:

Norden: Lessingstraße
Osten: Promenade
Süden: Landestheater
Westen: Landestheater
Katastralgemeinde Linz

Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Zimmer 4021, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 3

Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz - Teil Mitte und Süd Nr. 2 und der Änderungsplan Nr. 58 zum Flächenwidmungsplan Linz – Teil Mitte und Süd Nr. 2 im Wirkungsbereich des Änderungsplanes Nr. 113 aufgehoben.

§ 4

Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Für den Bürgermeister:
Stadtrat Klaus Luger eh.

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