Amtsblatt Nummer 21 vom 31. Oktober 2011

Anlagen- und Bauamt

Verordnungs-Kundmachung

betreffend Bebauungsplan S 22-06-01-00 und Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes S 104; „südlich Weißdornweg“; Neuerfassung (Stammplan)

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 15. September 2011 folgende mit Bescheid des Amtes der Oö. Landesregierung am 21. September 2011, Zl. RO-R-501344/3, nach § 34 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigte Verordnung beschlossen:

Verordnung

§ 1

Der Bebauungsplan S 22-06-01-00 und die Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes S 104 werden erlassen.

§ 2

Der Wirkungsbereich der Verordnung wird wie folgt begrenzt:

  • Norden: Weißdornweg
  • Osten: Schottweg
  • Süden: Flötzerweg
  • Westen: Bäckermühlweg
  • Katastralgemeinde Kleinmünchen

Der Plan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 3

Mit der Rechtswirksamkeit des neu erstellten Bebauungsplanes S 22-06-01-00 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksamen Bebauungspläne sowie der Bebauungsplan S 104 im gekennzeichneten Aufhebungsbereich aufgehoben.

§ 4

Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Der Bürgermeister: Franz Dobusch eh.

 

Anlagen- und Bauamt

Kundmachung

betreffend Bebauungsplan S 23-01-01-00; „Neubauzeile – Mayrhoferstraße“; öffentliche Planauflage

Das Anlagen- und Bauamt beabsichtigt, dem Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz den oben bezeichneten Bebauungsplan zur Beschlussfassung vorzulegen. Der Bebauungsplan bezieht sich auf den nachstehend umgrenzten Teil des Stadtgebiets:

  • Norden: Neubauzeile
  • Osten: Mayrhoferstraße
  • Süden: Am Aufeld
  • Westen: Stadtgrenze zu Traun
  • Katastralgemeinde Kleinmünchen

Der Planentwurf liegt im Neuen Rathaus, 4. Stock, im Planaushangbereich neben dem Anlagen- und Bauservice Center in der Zeit vom 8. November bis 6. Dezember 2011 zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Ansprechpartner:
Herr Ing. Perchthaler, Zimmer 4085, Telefon +43 732 7070 3150; Herr Dipl.-Ing. Lueger, Zimmer 4081, Telefon +43 732 7070 3146 im Neuen Rathaus, Stadtplanung Linz, Hauptstraße 1-5, 4041 Linz, 4. Stock

KundInnendienstzeiten:
Dienstag und Freitag von 7 bis 12 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung

Sie können während der Auflagefrist schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1-5, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice Center, abgeben oder per Post übermitteln.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 3 Oö. Raumordnungsgesetz 1994

Der Bürgermeister: Franz Dobusch eh.

 

Anlagen- und Bauamt

Kundmachung

betreffend Bebauungsplan S 25-78-01-00 mit Aufhebung von Teilbereichen des Bebauungsplanes ST 120; „Fasanweg - Dachsweg“; öffentliche Planauflage

Das Anlagen- und Bauamt beabsichtigt dem Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz die oben bezeichnete Verordnung zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Verordnung bezieht sich auf den nachstehend umgrenzten Teil des Stadtgebiets:

  • Norden: ÖBB-Westbahntraße
  • Osten: Dachsweg
  • Süden: Rathfeldstraße
  • Westen: Rathfeldstraße
  • Katastralgemeinde Pichling

Der Planentwurf liegt im Neuen Rathaus, 4. Stock, im Planaushangbereich neben dem Anlagen- und Bauservice Center in der Zeit vom 8. November bis 6. Dezember 2011 zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Ansprechpartner:
Herr Ing. Hochreiter, Zimmer 4080, Telefon +43 732 7070 3175; Herr Dipl.-Ing. Lueger, Zimmer 4081, Telefon +43 732 7070 3146 im Neuen Rathaus, Stadtplanung Linz, Hauptstraße 1-5, 4041 Linz, 4. Stock

KundInnendienstzeiten:
Dienstag und Freitag von 7 bis 12 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung

Sie können während der Auflagefrist schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1-5, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice Center, abgeben oder per Post übermitteln.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 3 Oö. Raumordnungsgesetz 1994

Der Bürgermeister: Franz Dobusch eh.

 

Anlagen- und Bauamt

Verordnungs-Kundmachung

betreffend Bebauungsplan S 25-106-01-00; „Traundorfer Straße - Heliosallee“; Neuerfassung (Stammplan)

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 15. September 2011 folgende mit Bescheid des Amtes der Oö. Landesregierung am 20. September 2011, Zl. RO-R-501426/5, nach § 34 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigte Verordnung beschlossen:

Verordnung

§ 1

Der Bebauungsplan S 25-106-01-00 wird erlassen.

§ 2

Der Wirkungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:

  • Norden: Brachsenweg
  • Osten: Heliosallee, Grundstücke Nr. 746/2 und 746/3
  • Süden: Traundorfer Straße
  • Westen: Moosfelderstraße, Heliosallee
  • Katastralgemeinde Ufer

Der Bebauungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 3

Der Bebauungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Der Bürgermeister: Franz Dobusch eh.

 

Anlagen- und Bauamt

Kundmachung

betreffend Aufstellung des Bebauungsplans N 34-30-01-00; „Leitenbauerstraße“ Aufforderung zur Bekanntgabe der Planungsinteressen

Die Stadt Linz beabsichtigt die Aufstellung eines Bebauungsplans mit folgender Begrenzung:

  • Norden: Leitenbauerstraße 27
  • Osten: Oberbairinger Straße
  • Süden: Magdalenastraße
  • Westen: Hasbergersteig
  • Katastralgemeinde Katzbach

Sie können Ihre Anregungen und Planungsinteressen bis 13. Dezember 2011 im Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1-5, 4. Stock, schriftlich bekannt geben oder per Post übermitteln.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz 1994

Der Bürgermeister: Franz Dobusch eh.

 

Anlagen- und Bauamt

Verordnungs-Kundmachung

betreffend Bebauungsplanänderung S 103/10; „Neubauzeile - Bäckermühlweg“; Verbaländerung

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 15. September 2011 folgende mit Bescheid des Amtes der Oö. Landesregierung am 30. September 2011, Zl. RO-R-501532/5, nach § 34 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigte Verordnung beschlossen:

Verordnung

§ 1

Die Bebauungsplanänderung S 103/10 wird erlassen.

§ 2

Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt:

  • Norden: Bäckermühlweg 71
  • Osten: Neubauzeile
  • Süden: Stadtgrenze zu Traun
  • Westen: Bäckermühlweg
  • Katastralgemeinde Kleinmünchen

Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 3

Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung S 103/10 wird der in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungsplan S 103/7 geändert.

§ 4

Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Der Bürgermeister: Franz Dobusch eh.


 

Anlagen- und Bauamt

Verordnungs-Kundmachung

betreffend Bebauungsplanänderung W 109/9; sowie Aufhebung von Teilbereichen der Bebauungspläne 503, W 109, W 109/5 und W 102/II; „Ziegeleistraße - Niederreithstraße“

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 15. September 2011 folgende mit Bescheid des Amtes der Oö. Landesregierung am 20. September 2011, Zl. RO-R-501518/6, nach § 34 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigte Verordnung beschlossen:

Verordnung

§ 1

Die Bebauungsplanänderung W 109/9 sowie die Aufhebung von Teilbereichen der Bebauungspläne 503, W 109, W 109/5 und W 102/II werden erlassen.

§ 2

Der Wirkungsbereich der Verordnung wird wie folgt begrenzt:

  • Norden: Ziegeleistraße, Bergschlößlgasse
  • Osten: Waldeggstraße, Niederreithstraße
  • Süden: Sophiengutstraße
  • Westen: Straßenzug „Froschberg“
  • Katastralgemeinden Linz und Waldegg

Der Plan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 3

Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung W 109/9 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne sowie die Bebauungspläne 503, W 109, W 109/5 und W 102/II in den gekennzeichneten Aufhebungsbereichen aufgehoben.

§ 4

Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Der Bürgermeister: Franz Dobusch eh.

 

Anlagen- und Bauamt

Verordnungs-Kundmachung

betreffend Änderungsplan Nr. 142 zum Flächenwidmungsplan Linz – Teil Mitte und Süd Nr. 2 sowie Änderungsplan Nr. 36 zum Örtlichen Entwicklungskonzept Nr. 1, Teilkonzept Mitte; „Sophiengutstraße“

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 15. September 2011 folgende mit Bescheid des Amtes der Oö. Landesregierung am 20. September 2011, Zl. RO-R-304952/6, nach § 34 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigte Verordnung beschlossen:

Verordnung

§ 1

Der Änderungsplan Nr. 142 zum Flächenwidmungsplan Linz –Teil Mitte und Süd Nr. 2 sowie der Änderungsplan Nr. 36 zum Örtlichen Entwicklungskonzept Nr. 1, Teilkonzept Mitte werden erlassen.

§ 2

Der Wirkungsbereich der Verordnung wird wie folgt begrenzt:

  • Norden: Ziegeleistraße
  • Osten: Niederreithstraße
  • Süden: Sophiengutstraße
  • Westen: Ziegeleistraße 7a
  • Katastralgemeinde Linz

Die Pläne liegen vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 3

Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung werden die bisher rechtswirksamen Pläne im Wirkungsbereich der Änderungspläne Nr. 142 und Nr. 36 aufgehoben.

§ 4

Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Die Pläne werden überdies während 14 Tagen nach ihrer Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Der Bürgermeister: Franz Dobusch eh.

 

Anlagen- und Bauamt

Verordnungs-Kundmachung

betreffend Verordnung gemäß § 11 Abs. 1 und 3 Oö. Straßengesetz 1991 - Bebauungsplan S 22-06-01-00; „Binderlandweg“, KG Kleinmünchen; Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße – Widmung für den Gemeingebrauch; Auflassung von Verkehrsflächen – Entziehung des Gemeingebrauchs

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 15. September 2011 folgende Verordnung beschlossen:

Verordnung

§ 1

Gemäß § 11 Abs. 1 und 3 Oö. Straßengesetz 1991 wird die im Straßenplan zum Bebauungsplan S 22-06-01-00 der Stadtplanung Linz vom 15. Oktober 2010, der einen wesentlichen Bestandteil dieser Verordnung bildet, dargestellte Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße und deren Widmung für den Gemeingebrauch sowie die Auflassung von Verkehrsflächen mit Entziehung des Gemeingebrauchs genehmigt.

§ 2

Die Lage und das Ausmaß der zur Gemeindestraße erklärten Grundflächen sowie der als Verkehrsfläche aufzulassenden Grundflächen sind aus dem beim Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, 4041 Linz, Hauptstraße 1-5, 4. Stock, Zimmer 4021, während der Amtsstunden vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an zur öffentlichen Einsicht aufliegenden Plan ersichtlich.

§ 3

Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der zu Grunde liegende Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, Neues Rathaus, 4041 Linz, Hauptstraße 1-5, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Der Bürgermeister: Franz Dobusch eh.

 

Anlagen- und Bauamt

Kundmachung

betreffend Verordnung nach § 11 Abs. 1 und 3 Oö. Straßengesetz 1991; Bebauungsplan S 23-01-01-00; „Blaichstatt - Neubauzeile“, KG Kleinmünchen; Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße – Widmung für den Gemeingebrauch; Auflassung von Verkehrsflächen – Entziehung des Gemeingebrauchs; öffentliche Planauflage

Das Anlagen- und Bauamt beabsichtigt, dem Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz die oben angeführte Verordnung zur Beschlussfassung vorzulegen.

Der Verordnungsplan liegt in der Zeit vom 8. November bis 6. Dezember 2011 im Neuen Rathaus, 4. Stock, im Planaushangbereich neben dem Anlagen- und Bauservice Center zur öffentlichen Einsichtnahme auf. 

Für nähere Auskünfte und Planeinsicht stehen Ihnen darüber hinaus im Neuen Rathaus, 4. Stock, Herr Ing. Perchthaler, Stadtplanung Linz, Zimmer 4085, Telefon +43 732 7070 3150 und Herr Mayrhofer, Anlagen- und Bauamt, Zimmer 4021, Telefon +43 732 7070 3055, zur Verfügung.

Jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann (z.B. Grundeigentümer, Mieter), ist berechtigt, während der Auflagefrist schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1-5, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice Center, abzugeben oder per Post zu übermitteln.

Rechtsgrundlage:
§ 11 Abs. 6 und 7 Oö. Straßengesetz 1991

Der Bürgermeister: Franz Dobusch eh.

Anlagen- und Bauamt

Verordnungs-Kundmachung

betreffend Verordnung gemäß § 11 Abs. 1 und 3 Oö. Straßengesetz 1991; Bebauungsplan S 25-106-01-00; „Schmollweg - Heliosallee“, KG Ufer; Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße und zum Radfahr- und Fußgängerweg – Widmung für den Gemeingebrauch; Auflassung von Verkehrsflächen – Entziehung des Gemeingebrauchs

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 15. September 2011 folgende Verordnung beschlossen:

Verordnung

§ 1

Gemäß § 11 Abs. 1 und 3 Oö. Straßengesetz 1991 wird die im Straßenplan zum Bebauungsplan S 25-106-01-00, der einen wesentlichen Bestandteil dieser Verordnung bildet, dargestellte Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße und zum Radfahr- und Fußgängerweg und deren Widmung für den Gemeingebrauch sowie die Auflassung von Verkehrsflächen mit Entziehung des Gemeingebrauchs genehmigt.

§ 2

Die Lage und das Ausmaß der zur Gemeindestraße und zum Radfahr- und Fußgängerweg erklärten Grundflächen sowie der als Verkehrsfläche aufzulassenden Grundflächen sind aus dem beim Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, 4041 Linz, Hauptstraße 1-5, 4. Stock, Zimmer 4021, während der Amtsstunden vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an zur öffentlichen Einsicht aufliegenden Plan ersichtlich.

§ 3

Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der zu Grunde liegende Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamts, Neues Rathaus, 4041 Linz, Hauptstraße 1-5, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Der Bürgermeister: Franz Dobusch eh.

 

Anlagen- und Bauamt

Verordnungs-Kundmachung

betreffend Verordnung gemäß § 11 Abs. 3 Oö. Straßengesetz 1991; Bebauungsplan W 109/9; „Sophiengutstraße - Ziegeleistraße“, KG Linz; Auflassung von Verkehrsflächen – Entziehung des Gemeingebrauchs

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 15. September 2011 folgende Verordnung beschlossen:

Verordnung

§ 1

Gemäß § 11 Abs. 3 Oö. Straßengesetz 1991 wird die im Straßenplan zum Bebauungsplan W 109/9 der Stadtplanung Linz vom 24. März 2011, der einen wesentlichen Bestandteil dieser Verordnung bildet, dargestellte Auflassung von Verkehrsflächen mit Entziehung des Gemeingebrauchs genehmigt.

§ 2

Die Lage und das Ausmaß der als Verkehrsfläche aufzulassenden Grundflächen sind aus dem beim Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, 4041 Linz, Hauptstraße 1-5, 4. Stock, Zimmer 4021, während der Amtsstunden vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an zur öffentlichen Einsicht aufliegenden Plan ersichtlich.

§ 3

Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der zu Grunde liegende Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamts, Neues Rathaus, 4041 Linz, Hauptstraße 1-5, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Der Bürgermeister: Franz Dobusch eh.

Chatbot ELLI

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