Amtsblatt Nummer 19 vom 3. Oktober 2011

Anlagen- und Bauamt

Kundmachung

betreffend Aufstellung des Bebauungsplans S 25-04-01-02; „Wambacher Straße 187 - 206“; Aufforderung zur Bekanntgabe der Planungsinteressen

Die Stadt Linz beabsichtigt die Aufstellung eines Bebauungsplans mit folgender Begrenzung:

  • Norden: Wambacher Straße 187
  • Osten: Bachbett des Wambaches
  • Süden: Wambacher Straße 206
  • Westen: Wambacher Straße und westlich davon
  • Katastralgemeinde Wambach

Sie können Ihre Anregungen und Planungsinteressen bis 15. November 2011 im Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1-5, 4. Stock, schriftlich bekannt geben oder per Post übermitteln.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994

Der Bürgermeister:  Franz Dobusch eh.

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