Amtsblatt Nummer 21 vom 29. Oktober 2012
Anlagen- und Bauamt
Kundmachung
betreffend Aufstellung des Bebauungsplans M 03-08-01-00; „Lederergasse, Gruberstraße“ Aufforderung zur Bekanntgabe der Planungsinteressen
Die Stadt Linz beabsichtigt die Aufstellung eines Bebauungsplans mit folgender Begrenzung:
- Norden: Lederergasse
- Osten: Gruberstraße
- Süden: Kaplanhofstraße
- Westen: Honauerstraße
- Katastralgemeinde Linz
Sie können Ihre Anregungen und Planungsinteressen bis 11. Dezember 2012 im Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1-5, 4. Stock, schriftlich bekannt geben oder per Post übermitteln.
Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz 1994
Der Bürgermeister: Franz Dobusch e.h.
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