Amtsblatt Nummer 14 vom 16. Juli 2012

Präsidium, Personal und Organisation

Ungültigkeitserklärung

Der Dienstausweis Nr. 9008 vom 15. März 1990, lautend auf Christian Freimüller, ist in Verlust geraten und wird für ungültig erklärt.

Anlagen- und Bauamt

Verordnungs-Kundmachung

betreffend Bebauungsplan S 25-78-01-00; „Fasanweg - Dachsweg“; Neuerfassung (Stammplan) mit Aufhebung von Teilbereichen des Bebauungsplanes ST 120

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 12. April 2012 folgende mit Bescheid des Amtes der Oö. Landesregierung am 29. Mai 2012, Geschäftszeichen: RO-R-501694/5-2012-Els, nach § 34 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigte Verordnung beschlossen:

Verordnung

§ 1

Der Bebauungsplan S 25-78-01-00 und die Aufhebung von Teilbereichen des Bebauungsplanes ST 120 werden erlassen.

§ 2

Der Wirkungsbereich der Verordnung wird wie folgt begrenzt:

  • Norden: ÖBB-Westbahnstrecke
  • Osten: Dachsweg
  • Süden: Rathfeldstraße
  • Westen: Rathfeldstraße
  • Katastralgemeinde Pichling

Der Plan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 3

Mit der Rechtswirksamkeit des neu erstellten Bebauungsplanes S 25-78-01-00 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksamen Bebauungspläne und der Bebauungsplan ST 120 in den gekennzeichneten Bereichen aufgehoben.

§ 4

Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Der Bürgermeister: Franz Dobusch eh.

 

Anlagen- und Bauamt

Kundmachung

betreffend Bebauungsplan S 25-95-02-00; „Fischdorf – nördlich Kremsmünsterer Straße“ sowie Aufhebung von Teilbereichen der Bebauungspläne S 25-95-01-01 und ST 124/1; öffentliche Planauflage

Das Anlagen- und Bauamt beabsichtigt, dem Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz die oben bezeichnete Verordnung zur Beschlussfassung vorzulegen. Der Plan bezieht sich auf den nachstehend umgrenzten Teil des Stadtgebiets:

  • Norden: Freindorfer Mühlbach
  • Osten: Kremsmünsterer Straße 170 und 170a
  • Süden: Kremsmünsterer Straße
  • Westen: Stadtgrenze zu Ansfelden
  • Katastralgemeinde Wambach

Der Planentwurf liegt im Neuen Rathaus, 4. Stock, im Planaushangbereich neben dem Anlagen- und Bauservice-Center in der Zeit vom 24. Juli 2012 bis 21. August 2012 zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

AnsprechpartnerIn:
Frau Ing.in Fischbacher, M.A. MPA, Zimmer 4077, Telefon +43 732 7070 3155,
Herr Dipl.-Ing. Lueger, Zimmer 4081, Telefon +43 732 7070 3146, im Neuen Rathaus, Stadtplanung Linz, Hauptstr. 1-5, 4041 Linz, 4. Stock.
KundInnendienstzeiten: Dienstag und Freitag von 7 bis 12 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung.

Sie können während der Auflagefrist schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, abgeben oder per Post übermitteln.

Rechtsgrundlage: § 33 Abs. 3 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994

Der Bürgermeister: Franz Dobusch eh.


Anlagen- und Bauamt

Kundmachung

betreffend Bebauungsplanänderung N 35-03-02-01; „Altenberger Straße - Winkler Markt“; öffentliche Planauflage

Das Anlagen- und Bauamt beabsichtigt, dem Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz den oben bezeichneten Bebauungsplan zur Beschlussfassung vorzulegen. Der Bebauungsplan bezieht sich auf den nachstehend umgrenzten Teil des Stadtgebiets:

  • Norden: Aubrunnerweg 4
  • Osten: Karl-Renner-Straße 34
  • Süden: Karl-Renner-Straße 37
  • Westen: Altenberger Straße
  • Katastralgemeinde Katzbach

Der Planentwurf liegt im Neuen Rathaus, 4. Stock, im Planaushangbereich neben dem Anlagen- und Bauservice-Center in der Zeit vom 31. Juli 2012 bis 28. August 2012 zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Ansprechpartner:
Herr Wurm, Zimmer 4070, Telefon +43 732 7070 3151,
Herr Dipl.-Ing. Lueger, Zimmer 4081, Telefon +43 732 7070 3146, im Neuen Rathaus, Stadtplanung Linz, Hauptstr. 1 - 5, 4041 Linz, 4. Stock.
KundInnendienstzeiten: Dienstag und Freitag von 7 bis 12 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung.

Sie können während der Auflagefrist schriftliche  Anregungen oder Einwendungen beim Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice Center, abgeben oder per Post übermitteln.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 3 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994

Der Bürgermeister: Franz Dobusch eh.


Anlagen- und Bauamt

Verordnungs-Kundmachung

betreffend Änderungsplan Nr. 147 zum Flächenwidmungsplan Linz – Teil Mitte und Süd Nr. 2 sowie Änderungsplan Nr. 38 zum Örtlichen Entwicklungskonzept Nr. 1 - Teilkonzept Mitte; „Wiener Straße - Rosenbauerstraße“

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 8. März 2012 folgende mit Bescheid des Amtes der Oö. Landesregierung am 21. Juni 2012, Geschäftszeichen: RO-R-306272/9-2012-Els, nach § 34 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigte Verordnung beschlossen:

Verordnung

§ 1

Der Änderungsplan Nr. 147 zum Flächenwidmungsplan Linz - Teil Mitte und Süd Nr. 2 sowie der Änderungsplan Nr. 38 zum Örtlichen Entwicklungskonzept Nr. 1 - Teilkonzept Mitte werden erlassen.

§ 2

Der Wirkungsbereich der Verordnung wird wie folgt begrenzt:

  • Norden: Rosenbauerstraße
  • Osten: Strachgasse
  • Süden: nördlich Berufsschule
  • Westen: Wiener Straße
  • Katastralgemeinde St. Peter

Der Pläne liegen vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 3

Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung werden die bisher rechtswirksamen Pläne im Wirkungsbereich der Änderungspläne Nr. 147 und Nr. 38 aufgehoben.

§ 4

Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Die Pläne werden überdies während 14 Tagen nach ihrer Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Der Bürgermeister: Franz Dobusch eh.


Anlagen- und Bauamt

Kundmachung

betreffend Verordnung nach § 11 Abs. 1 und 3 Oö. Straßengesetz 1991; Bebauungsplanänderung N 35-03-02-01; „Altenberger Straße - Karl-Renner-Straße“, KG Katzbach; Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße – Widmung für den Gemeingebrauch; Auflassung von Verkehrsflächen – Entziehung des Gemeingebrauchs; öffentliche Planauflage

Das Anlagen- und Bauamt beabsichtigt, dem Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz die oben angeführte Verordnung zur Beschlussfassung vorzulegen.

Der Verordnungsplan liegt in der Zeit vom 31. Juli 2012 bis 28. August 2012 im Neuen Rathaus, 4. Stock, im Planaushangbereich neben dem Anlagen- und Bauservice-Center zur öffentlichen Einsichtnahme auf. 

Für nähere Auskünfte und Planeinsicht stehen Ihnen darüber hinaus im Neuen Rathaus, 4. Stock, Herr Wurm, Stadtplanung Linz, Zimmer 4070, Telefon +43 732 7070 3151 und Herr Mayrhofer, Anlagen- und Bauamt, Zimmer 4021, Telefon +43 732 7070 3055, zur Verfügung.

Jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann (z.B. Grundeigentümer, Mieter), ist berechtigt, während der Auflagefrist schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, abzugeben oder per Post zu übermitteln.

Rechtsgrundlage:
§ 11 Abs. 6 und 7 Oö. Straßengesetz 1991

Der Bürgermeister: Franz Dobusch eh.

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