Amtsblatt Nummer 23 vom 2. Dezember 2013

Präsidium, Personal und Organisation

Ungültigkeitserklärungen

Die Dienstausweise Nr. 8489 vom 11. Dezember 1989 lautend auf Frau DIin Dr.in Martha Marko und Nr. 9407 vom 14. Oktober 1999 lautend auf Herrn Robert Hubmann sind in Verlust geraten und werden für ungültig erklärt.

Stadtwahlbehörde Linz-Stadt

Verlautbarung

Gemäß § 75 Abs. 4 der Oö. Kommunalwahlordnung 1997 i.d.g.F.  wird bekannt gegeben, dass folgende(r) Herr(en) auf ihr/sein Gemeinderatsmandat mit Wirkung vom 7. November 2013 verzichtet haben/hat:

  • Stefan Giegler, M.A.

Weiters hat Herr Dr. Franz Dobusch sein Amt als Bürgermeister der Landeshauptstadt Linz und das dieser Funktion zugrunde liegende Gemeinderatsmandat mit Wirkung vom 7. November 2013 zurückgelegt.

Ebenso hat Herr Dr. Erich Watzl seine Funktion als Mitglied des Stadtsenates und Gemeinderates mit Wirkung vom 7. November 2013 zurückgelegt.

Gemäß § 75 leg.cit. wurden demzufolge vom Bürgermeister der Landeshauptstadt Linz folgende Damen und Herren als GemeinderätInnen auf die frei gewordenen Mandate berufen:

  • Jakob Huber
  • Karin Hörzing
  • Mag.a Dr.in Elisabeth Manhal

Die Genannten haben die Berufung nicht abgelehnt.

Der Stadtwahlleiter: i.A. Sabine Enzenebner, PMML e.h.

Anlagen- und Bauamt

Kundmachung

betreffend Aufstellung des Bebauungsplans S 25-85-01-00; „Traundorfer Straße - Klettfischerweg“; Aufforderung zur Bekanntgabe der Planungsinteressen

Die Stadt Linz beabsichtigt die Aufstellung eines Bebauungsplans mit folgender Begrenzung:

  • Norden: Widmungsgrenze zum Grünland
  • Osten: Widmungsgrenze zum Grünland 
  • Süden: Traundorfer Straße
  • Westen: Auhirschgasse
  • Katastralgemeinde Posch

Sie können Ihre Anregungen und Planungsinteressen bis 14. Jänner 2014 im Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1-5, 4. Stock, schriftlich bekannt geben oder per Post übermitteln.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz 1994

Der Bürgermeister: Klaus Luger e.h.

Chatbot ELLI

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