Amtsblatt Nummer 20 vom 20. Oktober 2014

Anlagen- und Bauamt

Verordnungs-Kundmachung

betreffend Bebauungsplan S 25-85-01-00; „Traundorfer Straße - Klettfischerweg“; Neuerfassung (Stammplan)

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 18. September 2014 folgende mit Bescheid des Amtes der Oö. Landesregierung am 13. Mai 2014, Zl. RO-Ö-502774/1, gemäß § 34 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigte Verordnung beschlossen:

Verordnung

§ 1

Der Bebauungsplan S 25-85-01-00 wird erlassen.

§ 2

Der Wirkungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:

Norden: Widmungsgrenze zum Grünland
Osten: Widmungsgrenze zum Grünland 
Süden: Traundorfer Straße
Westen: Auhirschgasse
Katastralgemeinde Posch

Der Bebauungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 3

Mit der Rechtswirksamkeit des neu erstellten Bebauungsplanes S 25-85-01-00 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksamen Bebauungspläne aufgehoben.

§ 4

Der Bebauungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Der Bürgermeister:
Klaus Luger e.h.


Anlagen- und Bauamt

Kundmachung

betreffend Aufstellung des Bebauungsplans 12-010-01-00; „Kiefernweg“; Aufforderung zur Bekanntgabe der Planungsinteressen

Die Stadt Linz beabsichtigt die Aufstellung eines Bebauungsplans mit folgender Begrenzung:

Norden: Salzburger Straße
Osten: Siemensstraße
Süden: Seidelbastweg
Westen: westlich Wacholderweg
Katastralgemeinde Kleinmünchen

Sie können Ihre Anregungen und Planungsinteressen bis 2. Dezember 2014 im Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1-5, 4. Stock, schriftlich bekannt geben oder per Post übermitteln.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz 1994

Der Bürgermeister:
Klaus Luger e.h.

 

Anlagen- und Bauamt

Kundmachung

betreffend Aufstellung des Bebauungsplans 16-016-01-00; „Moosfelderstraße“; Aufforderung zur Bekanntgabe der Planungsinteressen

Die Stadt Linz beabsichtigt die Aufstellung eines Bebauungsplans mit folgender Begrenzung:

Norden: Am Aubach
Osten: Moosfelderstraße
Süden: Moosfeldertraße
Westen: Am Aubach
Katastralgemeinde Ufer

Sie können Ihre Anregungen und Planungsinteressen bis 2. Dezember 2014 im Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, schriftlich bekannt geben oder per Post übermitteln.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994

Der Bürgermeister:
Klaus Luger e.h.


Anlagen- und Bauamt

Verordnungs-Kundmachung

betreffend Bebauungsplanänderung 10-031-01-01; „Schaunbergerstraße - Eckhartweg“

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 18. September 2014 folgende mit Bescheid des Amtes der Oö. Landesregierung am 18. Juni 2014, Zl. RO-Ö-502875/1, gemäß § 34 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigte Verordnung beschlossen:

Verordnung

§ 1

Die Bebauungsplanänderung 10-031-01-01 wird erlassen.

§ 2

Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt:

Norden: Schaunbergerstraße 56
Osten: Schaunbergerstraße
Süden: nördlich Meggauerstraße
Westen: Eckhartweg
Katastralgemeinde Waldegg

Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 3

Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung 10-031-01-01 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne aufgehoben.

§ 4

Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Der Bürgermeister:
Klaus Luger e.h.


Anlagen- und Bauamt

Verordnungs-Kundmachung

betreffend Bebauungsplanänderung 12-050-01-01; „Winetzhammerstraße - Thanhoferstraße“

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 18. September 2014 folgende mit Bescheid des Amtes der Oö. Landesregierung am 3. Juni 2014, Zl. RO-Ö-502863/1, gemäß § 34 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigte Verordnung beschlossen:

Verordnung

§ 1

Die Bebauungsplanänderung 12-050-01-01 wird erlassen.

§ 2

Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt:

Norden: Winetzhammerstraße
Osten: Thanhoferstraße
Süden: Dallingerstraße
Westen: Angererhofweg
Katastralgemeinde Kleinmünchen

Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 3

Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung 12-050-01-01 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne aufgehoben.

§ 4

Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Der Bürgermeister:
Klaus Luger e.h.

Präsidium, Personal und Organisation

Ungültigkeitserklärungen

Die Dienstausweise

  • Nr. 10037 vom 8. August 2013, lautend auf Frau Gerda Panhofer, 
  • Nr. 9892 vom 6. November 2009, lautend auf Herrn Ing. Peter Limberger, 
  • Nr. 9688 vom 29. April 2002 lautend auf Frau Alessandra Durstberger, 
  • Nr. 10057 vom 1. Dezember 2013, lautend auf Frau Elisabeth Schmid,

sind in Verlust geraten und werden für ungültig erklärt.

 

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