Amtsblatt Nummer 14 vom 21. Juli 2014

Anlagen- und Bauamt

Kundmachung

betreffend Bebauungsplan 11-023-01-00, „Muldenstraße“, öffentliche Planauflage

Das Anlagen- und Bauamt beabsichtigt, dem Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz den oben bezeichneten Bebauungsplan zur Beschlussfassung vorzulegen.

Der Bebauungsplan bezieht sich auf den nachstehend umgrenzten Teil des Stadtgebiets:

  • Norden: Muldenstraße
  • Osten: Wankmüllerhofstraße
  • Süden: Glimpfingerstraße
  • Westen: Muldenstraße 5
  • Katastralgemeinde Waldegg

Der Planentwurf liegt im Neuen Rathaus, 4. Stock, im Planaushangbereich neben dem Anlagen- und Bauservice Center in der Zeit vom 22. Juli bis 19. August 2014 zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Ansprechpartner:
Herr Ing. Perchthaler, Zimmer 4085, Telefon +43 732 7070 3150,
Herr Dipl.-Ing. Lueger, Zimmer 4081, Telefon +43 732 7070 3146

im Neuen Rathaus, Stadtplanung Linz, Hauptstraße 1-5, 4041 Linz, 4. Stock
KundInnendienstzeiten: Dienstag und Freitag von 7 bis 12 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung

Sie können während der Auflagefrist schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, abgeben oder per Post übermitteln.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 3 Oö. Raumordnungsgesetz 1994

Der Bürgermeister: Klaus Luger e.h.

 

Anlagen- und Bauamt

Verordnungs-Kundmachung

betreffend Bebauungsplanänderung W 116/12, „Römerstraße - Lessingstraße“

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 22. Mai 2014 folgende mit Bescheid des Amtes der Oö. Landesregierung am 4. Juni 2014, Zl. RO-R-502621/4, nach § 34 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigte Verordnung beschlossen:

Verordnung

§ 1

Die Bebauungsplanänderung W 116/12 wird erlassen.

§ 2

Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt:

  • Norden: Römerstraße
  • Osten: Lessingstraße
  • Süden: Donatusgasse
  • Westen: Greilstraße
  • Katastralgemeinde Linz

Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 3

Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung W 116/12 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne aufgehoben.

§ 4

Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Der Bürgermeister: Klaus Luger e.h.


Anlagen- und Bauamt

Verordnungs-Kundmachung

betreffend Änderungsplan Nr. 9 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, „Schatzweg 21“

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 22. Mai 2014 folgende mit Bescheid des Amtes der Oö. Landesregierung vom 5. Juni 2014, Zl. RO-R-309499/3-2014, gemäß § 34 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigte Verordnung beschlossen:

Verordnung

§ 1

Der Änderungsplan Nr. 9 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 wird erlassen.

§ 2

Der Wirkungsbereich des Flächenwidmungsplan-Änderungsplanes wird wie folgt begrenzt:

  • Norden: Schatzweg
  • Osten: Schatzweg
  • Süden: Grenze zu Grdst. Nr. 1741/2
  • Westen: Grenze zu öff. Gut (Grdst Nr. 2128)
  • Katastralgemeinde Katzbach

Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 3

Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 im Wirkungsbereich des Änderungsplanes Nr. 9 aufgehoben.

§ 4

Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Der Bürgermeister: Luger e.h.

 

Anlagen- und Bauamt

Verordnungs-Kundmachung

betreffend Änderungspläne Nr. 10 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, „Donaufeldstraße“

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 22. Mai 2014 folgende mit Bescheid des Amtes der Oö. Landesregierung vom 5 Juni 2014, Zl. RO-R-309647/5-2014, gemäß § 34 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigte Verordnung beschlossen:

Verordnung

§ 1

Die Änderungspläne Nr. 10 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 werden erlassen.

§ 2

Der Wirkungsbereich der Verordnung wird wie folgt begrenzt:

  • Norden: Grundgrenzen von Grdst. Nr. 1006 und 1034
  • Osten: Grundgrenze von Grdst. Nr. 1034
  • Süden: Grundgrenzen von Grdst. Nr. 1006 und 1034
  • Westen: Grundgrenze von Grdst. Nr. 1006
  • Katastralgemeinde Katzbach

Die Pläne liegen vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 3

Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und das Örtliche Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 im Wirkungsbereich der Änderungspläne Nr. 10 aufgehoben.

§ 4

Die Verordnung tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Die Pläne werden überdies während 14 Tagen nach ihrer Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Der Bürgermeister: Klaus Luger e.h.

 

Anlagen- und Bauamt

Verordnungs-Kundmachung

betreffend Änderungsplan Nr. 11 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, „Kudlichstraße 27“

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 22. Mai 2014 folgende mit Bescheid des Amtes der Oö. Landesregierung vom 4. Juni 2014, Zl. RO-R-309683/2, gemäß § 34 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigte Verordnung beschlossen:

Verordnung

§ 1

Der Änderungsplan Nr. 11 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 wird erlassen.

§ 2

Der Wirkungsbereich des Flächenwidmungsplan-Änderungsplanes wird wie folgt begrenzt:

  • Norden: Kudlichstraße
  • Osten: Hofmeindlweg
  • Süden: Hofmeindlweg 4
  • Westen: Kudlichstraße 29
  • Katastralgemeinde Waldegg

Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 3

Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 im Wirkungsbereich des Änderungsplanes Nr. 11 aufgehoben.

§ 4

Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Der Bürgermeister: Klaus Luger e.h.

 

Anlagen- und Bauamt

Verordnungs-Kundmachung

betreffend Änderungsplan Nr. 12 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4, „Koglerweg“

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 22. Mai 2014 folgende mit Bescheid des Amtes der Oö. Landesregierung vom 5. Juni 2014, Zl. RO-R-309698/2-2014, gemäß § 34 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigte Verordnung beschlossen:

Verordnung

§ 1

Der Änderungsplan Nr. 12 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 wird erlassen.

§ 2

Der Wirkungsbereich des Flächenwidmungsplan-Änderungsplanes wird wie folgt begrenzt:

  • Norden: Koglerweg
  • Osten: Östlich Koglerweg 72
  • Süden: südlich Koglerweg 72
  • Westen: westlich Koglerweg 72
  • Katastralgemeinde Katzbach

Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 3

Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 im Wirkungsbereich des Änderungsplanes Nr. 12 aufgehoben.

§ 4

Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Der Bürgermeister: Klaus Luger e.h.

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