Amtsblatt Nummer 13 vom 7. Juli 2014

Anlagen- und Bauamt

Verordnungs-Kundmachung

betreffend Bebauungsplanänderung N 34-24-01-02; „Pferdebahnpromenade - Wolfauerstraße“

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung am 22. Mai 2014 folgende gemäß dem Schreiben des Amtes der Oö. Landesregierung vom 19. März 2014, Zl. RO-Ö-502671/2-2014, keiner Genehmigungspflicht nach § 34 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 unterliegende Verordnung beschlossen:

Verordnung

§ 1

Die Bebauungsplanänderung N 34-24-01-02 wird erlassen.

§ 2

Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt:

  • Norden: Pferdebahnpromenade
  • Osten: Grenze zum Grünland
  • Süden: Wolfauerstraße
  • Westen: Wolfauerstraße 13
  • Katastralgemeinde Katzbach

Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 3

Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung N 34-24-01-02 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne aufgehoben.

§ 4

Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Der Bürgermeister: Klaus Luger e.h.

 

Anlagen- und Bauamt

Verordnungs-Kundmachung

betreffend Änderungsplan Nr. 8 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4; „Pichlinger Straße 1-3“

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung am 22. Mai 2014 folgende mit Bescheid des Amtes der Oö. Landesregierung vom 4. Juni 2014, Zl. RO-R-309498/3, gemäß § 34 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigte Verordnung beschlossen:

Verordnung

§ 1

Der Änderungsplan Nr. 8 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 wird erlassen.

§ 2

Der Wirkungsbereich des Flächenwidmungsplan-Änderungsplanes wird wie folgt begrenzt:

  • Norden: Dachsweg 48
  • Osten: Marderweg 58
  • Süden: Pichlinger Straße
  • Westen: Widmungsgrenze zum Grünland
  • Katastralgemeinde Pichling

Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 3

Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 im Wirkungsbereich des Änderungsplanes Nr. 8 aufgehoben.

§ 4

Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Der Bürgermeister: Klaus Luger e.h.

 

Anlagen- und Bauamt

Kundmachung

betreffend Verordnung nach § 11 Abs.1 und 3 Oö. Straßengesetz1991; Bebauungsplan NW 105/7; „Mühlbachstraße“, KG Pöstlingberg und Katzbach; Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße - Widmung für den Gemeingebrauch; Auflassung von Verkehrsflächen - Entziehung des Gemeingebrauchs öffentliche Planauflage

Das Anlagen- und Bauamt beabsichtigt, dem Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz die oben angeführte Verordnung zur Beschlussfassung vorzulegen.

Der Verordnungsplan liegt in der Zeit vom 22. Juli bis 19. August  2014 im Neuen Rathaus, 4. Stock, im Planaushangbereich neben dem Anlagen- und Bauservice-Center zur öffentlichen Einsichtnahme auf. 

Für nähere Auskünfte und Planeinsicht stehen Ihnen darüber hinaus im Neuen Rathaus, 4. Stock, Herr Mag. Holzgreve, Stadtplanung Linz, Zimmer 4077, Telefon +43 732 7070 3178, Herr Mayrhofer, Anlagen- und Bauamt, Zimmer 4021, Telefon +43 732 7070 3055, zur Verfügung.

Jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann (z.B. Grundeigentümer, Mieter), ist berechtigt, während der Auflagefrist schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1-5, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, abzugeben oder per Post zu übermitteln.

Rechtsgrundlage:
§ 11 Abs. 6 und 7 Oö. Straßengesetz 1991

Der Bürgermeister: Klaus Luger e.h.

 

Wirtschaftsservice

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Freie Koje am Grünmarkt Urfahr, Mühlkreisbahnstraße 2, 4040 Linz

Das Wirtschaftsservice der Stadt Linz vergibt freie Koje am Grünmarkt Urfahr. Größe: 42 m², monatliche Kosten inklusive MwSt: € 669,48. Bevorzugte Branchen: Bäckerei, Änderungsschneiderei

Bewerbungen schriftlich an: Wirtschaftsservice der Stadt Linz, Hauptstraße 1-5, 4041 Linz

Die Leiterin der Produktgruppe Märkte:
Susanne Sermonet-Kopa

 

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